Berlin, 14. Februar 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat Anhang Februar 2013 den Bundesrat passiert. Wie geplant wird es am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem Gesetz zeigt die christlich-liberale Koalition klar, dass sie die Rechte von Patienten nachhaltig stärken will. Die Fachöffentlichkeit bewertet die Regelungen positiv. Die öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag hatte ergeben, dass die Bündelung der Rechte von Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einem Behandlungsvertrag zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit führt.

Im Hinblick auf Leistungen, die vom Versicherten selbst getragen werden müssen, z. B. sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), hat die Koalition sichergestellt, dass der behandelnde Arzt über die entstehenden Kosten aufklären muss. Die Aufklärungspflicht über Inhalt und Notwendigkeit der Leistung bleibt davon selbstverständlich unberührt. „Damit gewähren wir, dass die Interessen der Patienten auch im Sinne einer eigenständigen Entscheidungsmöglichkeit gestärkt werden“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Bei der Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen werden deutliche Erleichterungen für die Versicherten geschaffen. So gilt in Zukunft eine Leistung als bewilligt, wenn nach Antragseingang bei der Kasse nicht binnen dreier Wochen über diesen entschieden wurde. Der Versicherte kann sich die Leistung dann selbst beschaffen, die Kasse ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.

Ebenso stärken wir die Informationsrechte der Patienten. „So hat in Zukunft jeder das Recht auf Einsicht und Kopie seiner Patientenakte beim Arzt“, so Dr. Meister. Nur in begründeten Fällen darf der Arzt dies ablehnen. Ebenso dürfen Patienten Kopien der Akte anfordern, auch in elektronischer Form, z.B. auf einem USB-Stick.

Das Patientenrechtegesetz ist keine Einbahnstraße im Hinblick auf die wichtige und notwendige Stärkung der Informationen und Transparenz für Patienten, sondern hat gleichzeitig zum Ziel, auch dort, wo im Rahmen einer immer komplexeren und schnelleren Medizin Fehler passieren, diese nicht unter den Teppich zu kehren. Alle Beteiligten sollen die Möglichkeit erhalten, hieraus zu lernen.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag