Der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU), der sich in Berlin nachdrücklich für die Stärkung der dualen Ausbildung im Handwerk und des Meisterbriefes eingesetzt hat, äußert sich zufrieden über die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe:

„Es ist gut, dass in Zukunft in zwölf Handwerksberufen wieder die Meisterpflicht gilt. Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks und steht für dessen wirtschaftlichen Erfolg und ausgezeichneten Ruf in der Welt. Deshalb ist die Erhaltung und Stärkung der Meisterpflicht für die Zukunftssicherung des Handwerks als tragende Säule unseres Mittelstandes von großer Bedeutung.
Im Jahr 2004 war für über 50 Handwerksberufe die Meisterpflicht abgeschafft worden, weil sich die damalige Bundesregierung vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit davon mehr Wettbewerb und Unternehmensgründungen versprach. In der Folge stieg zwar die Zahl der Einmannbetriebe, aber nicht die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es gab einen Schwund von Lehrlingen und Meistern und das Qualitätsniveau sank. Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht in einigen ausgewählten Handwerken, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet oder die Kulturgüter betreffen, wie z. B. das Orgel- und Harmoniumhandwerk, wird die Weitergabe von Fachwissen und eine hohe Qualität der Leistungen sichergestellt.
Konkret gilt die Meisterpflicht wieder in folgenden Berufen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Die Neuregelung wird nach fünf Jahren bewertet.
Ich bin davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachweises bei. Ziel der Rückkehr zum Meisterbrief für diese ausgewählten Handwerksberufe ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu gewährleisten.“

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