Über ein aktuelles Gesetzesvorhaben aus der Berliner Politik informiert Dr. Katja Leikert (CDU) in einer Pressemitteilung. Die Bundestagsabgeordnete für Hanau und Region weist auf das geplante Gesetz zur Schaffung eines nationalen Transplantationsregisters hin. Der Gesetzesentwurf habe bereits vor kurzem das Bundeskabinett passiert und liege aktuell den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Derzeit sei es leider nicht möglich allen Betroffenen rechtzeitig zu helfen. Der "Tag der Organspende" am 4. Juni 2016 habe aber jüngst wieder eine verstärkte Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema gelenkt. "Ich appelliere an jeden einzelnen, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und eine Entscheidung darüber zu treffen, einen Organspenderausweis auszufüllen", so Katja Leikert.

Als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Thema Organspende, sei es ihr ein persönliches Anliegen, Entwicklungen in diesem wichtigen Feld des Gesundheitswesens zu begleiten und möglichst viele Menschen auf das Thema aufmerksam zu machen. "Wir alle haben die Schlagzeilen rund um die Manipulationen in verschiedenen deutschen Kliniken noch gut in Erinnerung. Damit verbunden war eine erhebliche Schwächung der Organspende insgesamt. Wir müssen daher Maßnahmen ergreifen, um das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation zurück zu gewinnen", führt Leikert aus. Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt wird. Zentrales Element sei hierbei die Schaffung eines nationalen Transplantationsregisters.

Die Organspende in Deutschland wird von verschiedenen Institutionen im Transplantationswesen wie zum Beispiel der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Eurotransplant und den Transplantationszentren organisiert. Damit verbunden ist eine dezentrale Erhebung transplantationsmedizinischer Daten. Diese Daten werden in verschiedenen Institutionen und nach unterschiedlichen Vorgaben erhoben, ohne dass eine Verknüpfung stattfindet. "Mit einem Register schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage, die alle Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung bündelt. So lassen sich durch das Register Daten zur Qualität der Organe mit Daten zur Überlebenszeit von Organen und Organempfängern zusammenführen und Wissenslücken über den Erfolg der Transplantationstätigkeit schließen. Die Transplantationszentren werden so wichtige Informationen für ihre Arbeit gewinnen", ist Leikert überzeugt. Als sehr erfreulich beurteilt die Bundestagsabgeordnete in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf in der Fachwelt bereits auf ein positives Echo gestoßen sei.

"Das Transplantationsregister wird für ein hohes Maß an Transparenz sorgen und ist damit ein wichtiger Baustein, um die richtige Vertrauensbasis zu schaffen, die wir alle für die lebensrettende Maßnahme einer Organspende benötigen. Datenschutz und Transparenz sind deshalb die wesentlichen Ansprüche des Gesetzesentwurfs. Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft Menschen die berechtigte Hoffnung auf eine lebensrettende und lebenserhaltende Transplantation haben können", so Katja Leikert abschließend.  

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag