Berlin, 28. Februar 2013

Anlässlich der heutigen Mindestlohndebatte im Bundestag spricht sich Matthias Zimmer, Vize der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, klar für eine schnelle Einführung eines tariflichen Mindestlohnes aus: „Die Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können. Das ist längst nicht mehr in allen Branchen der Fall. Daher brauchen wir eine Lohnuntergrenze“, so Zimmer. Mit den sinkenden Organisationsgraden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der aber im Gegensatz dazu gleich bleibenden Verantwortung der Tarifpartner für die Lohnfindung, drohe die Gefahr, dass die menschliche Arbeitskraft zunehmend zum Schleuderpreis angeboten werde. „Das sind Besorgnis erregende Tendenzen, die sich auf Dauer nicht verselbständigen dürfen. Daher ist der Ruf nach einer Lohnuntergrenze ordnungspolitisch geboten“, erklärt Zimmer.

Zimmer sei es auch wichtig, nicht viele unterschiedliche Lohnuntergrenzen zu schaffen, sondern eine allgemeine, verbindliche Lohnuntergrenze. Sie solle die Regel sein und dort zum Tragen kommen, wo auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers keine tarifvertraglichen Regelungen zur Anwendung kommen. Ausgelaufene Tarifverträge sollen nur bis zu 18 Monaten in ihrer Nachwirkung eine Abweichung von der Lohnuntergrenze erlauben

Zimmer zeigt sich irritiert über die ablehnende Haltung einiger Gewerkschaftsvertreter zur Lohnuntergrenze. Sie kritisierten, eine Lohnuntergrenze würde für Unternehmen Anreize schaffen, mit Pseudo-Gewerkschaften zu verhandeln. „Das ist Unfug. Zum einen mussten in den letzten Monaten bereits einige Zeitarbeitsfirmen die schmerzliche Erfahrung machen, dass es sich nicht lohnt, mit Pseudogewerkschaften zusammenzuarbeiten. Sie müssen nun Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zurückzahlen. Zum anderen sehen die Eckpunkte zur Lohnuntergrenze ausdrücklich vor, dass die Unterbietung einer Lohnuntergrenze durch Gefälligkeitstarifverträge unterbunden werden soll“, so Zimmer.

Mit einem tariflichen Mindestlohn bleibe die Tarifautonomie gewahrt und auch die von Tarifpartnern ausgehandelten branchenspezifischen Mindestlöhne blieben vorrangig. Die Frage der regelmäßigen Anpassung einer solchen Lohnuntergrenze könne somit entpolitisiert werden: „Die Frage der Dynamisierung, also wie die Höhe einer allgemeinen Lohnuntergrenze regelmäßig angepasst werden kann, ist nicht völlig problemfrei. Schließlich könnte die Höhe eines Mindestlohnes in Wahlkämpfen parteipolitisch instrumentalisiert werden, um über einen Überbietungswettbewerb mehr Stimmen zu gewinnen. Würden solche, in Wahlkämpfen überhöht formulierten Mindestlöhne umgesetzt, könnten diese in der Tat Arbeitsplätze kosten. Deshalb dürfen wir die Tarifpartner nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es bleibt beim Primat der Tarifautonomie. Sie soll da ergänzt werden, wo sie nicht mehr greift, um die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen und Betriebe vor Schmutzkonkurrenz durch unlauteres Geschäftsgebaren zu schützen“, bekräftigte Zimmer.

Zimmer hoffe, dass es gelinge die FDP von der Idee einer Lohnuntergrenze zu überzeugen: „Ich wünsche mir, dass wir uns mit der FDP möglichst zügig auf ein tragfähiges Konzept einigen können und für die Lohnuntergrenze noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden“, so Zimmer abschließend.

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