Berlin, 02.05.16 - Die CDU-geführte Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sicher einzustufen sind. Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat einordnen, wenn das dortige System keine staatliche Verfolgung befürchten lässt und Menschen vor nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Wenn Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, gilt die Regelvermutung, dass in den betreffenden Ländern keine Verfolgung stattfindet. "Die Asylverfahren von Antragstellern, die aus sicheren Herkunftsländern stammen, können dadurch viel schneller durchgeführt werden", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Mit einer Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten auf den Maghreb hat die Union auch im Blick, dass sich die Flüchtlingswege von der nunmehr geschlossenen Balkan-Route auf das westliche Mittelmeer zurückverlagern könnten. "Von dem Gesetzentwurf wird das Signal ausgehen, dass es sich nicht lohnt, Asyl zu beantragen, wenn man keinen Schutzgrund hat", so Dr. Meister. Asylbewerber aus Algerien, Marokko und Tunesien haben in fast allen Fällen - das zeigen die extrem niedrigen Anerkennungsquoten - keine Aussicht auf einen Schutzstatus.

"Ich hoffe sehr, dass die von den Grünen mitregierten Bundesländer den Gesetzentwurf im Bundesrat nicht blockieren werden. Angesichts des hohen Migrationsdrucks aus Afrika duldet die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten keine Verzögerung", so Dr. Meister.

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