Der Deutsche Bundestag hat in seiner aktuellen Sitzungswoche ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Dr. Katja Leikert (CDU), Bundestagsabgeordnete für Hanau und Region, betont die Wichtigkeit des Gesetzes und hebt die Verbesserungen hervor. „Die Pflege und Versorgung todkranker Menschen soll künftig deutlich verbessert werden“, stellt Katja Leikert das Kernanliegen heraus. Entsprechend habe auch der Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, von einem „ganz besonderen Gesetz“ gesprochen und hervorgehoben, dass die Palliativmedizin in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht habe. Wie Leikert in diesem Zusammenhang betont, habe Gröhe kürzlich bei einer Veranstaltung in Hanau die bereits bestehenden Strukturen vor Ort gelobt.

 

Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für Schmerztherapie und menschliche Begleitung um ein Drittel erhöht werden. Der überwiegende Teil der 200 Millionen Euro, die pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen, soll den über 200 Hospizen sowie der rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen zugehen. „Die Palliativmedizin ist eine Antwort auf das Bedürfnis der Menschen, am Ende des Lebens selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie sie sterben wollen. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit vielen Menschen helfen, indem wir ihnen die Angst nehmen, unter starken Schmerzen leiden zu müssen. Die Palliativmedizin und Hospizversorgung ermöglichen ein würdevolles Sterben“, so Leikert.

 

Laut Gesetz erhalten stationäre Hospize künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet. Zugleich wird die Finanzsituation der Hospize in ländlichen Regionen verbessert. Besonders gefördert wird auch die Gründung ambulanter Palliativteams auf dem Land, denn dort gibt es noch deutlich zu wenige. Krankenhäuser, die Palliativstationen betreiben, können künftig mit den Kassen eine höhere Vergütung vereinbaren. Ambulante Hospizdienste wiederum können künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten abrechnen, etwa Fahrtkosten für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter. Insgesamt soll die Zusammenarbeit der Palliativteams und Hospizdienste mit Pflegeheimen und Krankenhäusern durch finanzielle Anreize verbessert werden. Mit dem Palliativgesetz wird die Sterbebegleitung außerdem Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung.

 

Als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages liegt Katja Leikert der Themenbereich besonders am Herzen. Die Bundespolitikerin sieht darin auch eine Antwort auf den verbreiteten Wunsch nach Sterbehilfe und sieht deshalb besonders im Zusammenhang mit der Abstimmung über eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe einen notwendigen Schritt. Leikert betont in diesem Zusammenhang noch einmal mit Nachdruck, dass sie ein geschäftsmäßiges Angebot der Sterbehilfe durch Vereine oder Einzelpersonen ablehne. Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung erhielt mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen eine sehr breite Mehrheit. Für Katja Leikert ein besonderes Signal dafür, dass der erforderliche Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in der Breite anerkannt sei.

 

Es sei bekannt, dass rund drei Viertel der Menschen zu Hause sterben wollen. Mehr als 400.000 Menschen jährlich würden ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen, ein Drittel im Pflegeheim.  Diese Situation werde man mit dem Gesetz verbessern. Wenn ein flächendeckendes Angebot an Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Teams bestehe, könnten die Menschen selbstbestimmt entscheiden, wie sie ihre letzten Tage verbringen wollten.

 

In diesem Zusammenhang hält Leikert es für besonders bedeutsam, dass den Menschen mit dem Gesetz auch die Möglichkeit eingegeben wird, sich von ihrer Krankenkasse beraten lassen zu können. Denn viele wissen nicht, über welche Möglichkeiten  die Palliativmedizin heute verfügt und was ein Hospiz leisten kann. Zu dieser Beratungsleistung zählen auch Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht.

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