Die Antragsfrist für eine Förderung aus dem Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen wird um fünf Wochen verlängert. Damit können erneut Kultureinrichtungen und kulturelle Träger ab dem 04. Oktober und bis zum 01. November 2021 (Mitternacht) unter www.kulturgemeinschaften.de Förderanträge einreichen. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch hin.

„Mit dem Programm fördern Bund und Länder die digitale Qualifizierung und Transformation in Kultureinrichtungen. Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum,“ erklärt Willsch. „Das Förderprogramm ermöglicht die Schulung und Ausbildung in den geförderten Einrichtungen. Transformationsagenten begleiten vor Ort die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen und Kapazitäten. Darüber hinaus werden Einrichtungen bei der Technikbeschaffung, der Produktion digitaler Inhalte und beim Aufbau lokaler und regionaler Verbundpartnerschaften unterstützt. Die Vernetzung dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch der Einrichtungen, sowie der gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen,“ so Willsch weiter.

Das Programm setzt auf die Erfahrungen aus dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN auf. Finanziert wird es vom Bund mit zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR und einer Million Euro von der Ländergemeinschaft. Verwaltung und Umsetzung des Programms sind bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt.

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