„Wir brauchen dringend strengere Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge“, fordert die Bundestagsabgeordnete Kristina Schröder (CDU). Flüchtlinge mit Bleiberecht sollten mindestens drei Jahre am ihnen zugeteilten Ort leben, sofern sie nicht einen Arbeitsplatz und eine Wohnung an einem anderen Ort nachweisen könnten. Hierfür sprächen vor allem integrationspolitische Gründe, so die Wiesbadener Abgeordnete. Die Aufweichung der Residenzpflicht, die die SPD vor einigen Jahren durchgesetzt habe, müsse daher rückgängig gemacht und weitere gesetzliche Maßnahmen in Angriff genommen werden.

„Die meisten Flüchtlinge machen etwas, was ich menschlich gut nachvollziehen kann: Sie streben dahin, wo bereits viele ihrer Landsleute leben, und das sind die größeren Städte. Diese Konzentration in Großstädten und Ballungsräumen fördert aber Parallelgesellschaften: Straßen oder Viertel, in denen die Menschen unter sich bleiben, kaum gezwungen sind, deutsch zu lernen, und wo zum Beispiel auch in den Schulen die meisten Kinder einen Migrationshintergrund haben. Das ist für die Integration der Migranten verheerend“, sagt Kristina Schröder.

Deshalb schlägt Schröder ein Gesetz vor, nach dem Flüchtlingen mit Bleiberecht drei Jahre lang ein Wohnort vorgeschrieben werden kann und sie so gleichmäßig in ganz Deutschland verteilt werden. Damit würden auch Wiesbaden und das gesamte Rhein-Main-Gebiet entlastet. „Im letzten Jahr sind ca. eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Dies entspricht grob einem Verhältnis von 1:80 zwischen Flüchtlingen und bereits hier lebender Bevölkerung“, so Schröder. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die bei der BA gemeldete erwerbsfähige Personen aus den acht Länder betrachteten, aus denen 2015 die meisten Asylbewerber kamen, trügen aber wenige Kommunen die Hauptlast. Schröder: „50 Prozent dieser Asylbewerber sind in 33 der insgesamt 402 Kreise und Städte in Deutschland gemeldet. Fünf dieser 33 Kreise liegen im Rhein-Main-Gebiet und auch Wiesbaden gehört dazu. Für diese 33 Kreise bedeutet das eine Überforderung – oft schon akut bei der Unterbringung und Versorgung, aber spätestens bei der Integration.“

Von einer gerechteren Verteilung könnten aber insbesondere auch ländliche Räume profitieren, die unter Abwanderung litten, so Kristina Schröder: „Wenn ein Ort mit 3000 Einwohnern dem Verhältnis 1:80 entsprechend 37 Flüchtlinge aufnimmt, dann ist klar, wer wen integriert, dann ist die Gefahr von Parallelgesellschaften gering und im besten Fall kann wegen vieler zugezogener Kinder sogar die Grundschule vor der Schließung bewahrt werden.“ Und auch die meisten offenen Lehrstellen habe es im letzten Herbst nicht etwa in Berlin oder Frankfurt, sondern im Kreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern gegeben, so Schröder. 

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