Als zuständige Fachpolitiker der Großen Koalition im Deutschen Bundestag für die Private Sicherheitswirtschaft erklären die Abgeordneten Kristina Schröder (CDU) und Marcus Held (SPD):

„Wir brauchen klarere Regeln für die private Sicherheitsbranche. Denn die Branche ist ein wichtiger Pfeiler unserer deutschen Sicherheitsarchitektur geworden. Gemessen an dieser hohen Verantwortung ist die gesetzliche Regulierung unzureichend.“

„Aktuell brauchen wir beispielsweise in den Flüchtlingsunterkünften ordentlich ausgebildetes Personal. In Erinnerung ist uns noch der Fall einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2014, als dort Bewacher Flüchtlinge massiv drangsaliert haben. Unsere große Sorge ist, dass sich so etwas wiederholt, wenn wir nicht höhere Mindestanforderungen an das Gewerbe definieren und so für bessere Qualität sorgen“, so Held und Schröder. Neben diesem aktuellen Beispiel stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen in der Bundesrepublik heute einen nicht weg zu denkenden Bestandteil der Sicherheitsgeometrie dar und ergänzen damit die Arbeit der Polizei der Länder und des Bundes. „Ohne private Sicherheitsfirmen werden Großveranstaltungen, wie Fußballspiele oder Konzerte, aber auch der Schutz kritischer Infrastruktur undenkbar.“

Die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde für die Gewerbetreibenden und das Personal sind in der Gewerbeordnung festgeschriebenen und im europäischen Vergleich mit am niedrigsten:

 

•             Ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis wird nur einmalig zu Beginn der Tätigkeit abgefragt.

•             Für das Personal reicht z.B. meist eine 40-stündige Unterrichtung ohne Prüfung bei einer IHK aus, um eingesetzt werden zu dürfen. Auch um als Unternehmer ein Sicherheitsgewerbe anzumelden, braucht man nur einen Sitzschein. Der Stoff wird in 80 Stunden vermittelt, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

 

„Auch die Transparenz in der Branche lässt zu wünschen übrig: Es gibt bislang keine einheitlichen Ausweise für Sicherheitspersonal und auch keine Branchenregister“, so Schröder und Held. So könnten sich auch Unternehmen mit sehr niedrigen Standards in der Branche halten, was eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt: „Insider berichten uns, dass es durchaus vorkommt, dass kriminelle Rocker-Clubs ein eigenes Sicherheitsgewerbe anmelden oder den Behörden bekannte Rechtsextremisten bei Sicherheitsfirmen arbeiten. Nach dem wegen einer Terrordrohung abgesagten Länderspiel in Hannover im November hat sich gar herausgestellt, dass ein mutmaßlicher Islamist unter den DFB-Ordnern war. Deswegen muss der Gesetzgeber jetzt dringend gegensteuern, bevor es zu schweren Vorfällen kommt“, so die beiden Fachpolitiker. Es gehe darum, durch höhere Standards die Bürger zu schützen und das Vertrauen in die Branche aufrechtzuerhalten.

Ziel der Gesetzesänderung ist es aber auch, die vielen vorbildlich arbeitenden Unternehmen der Sicherheitsbranche in ihrem Bestreben nach hohen Standards zu unterstützen. „Denn eine gute Bezahlung, teilweise auch weit über den Mindestlohn hinaus, und interne Fortbildungen, gehören schon heute bei vielen Unternehmen zur Selbstverständlichkeit. Dies sollte auch gesetzlich normiert werden“, erläutern Held und Schröder.

Schröder und Held arbeiten daher als zuständige Berichterstatter im federführenden Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium an einer Neuregelung im Gewerberecht. Konkret fordern sie:

 

1.            Die Zuverlässigkeit des Personals sollte regelmäßig mittels erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse überprüft werden.

2.            Bei der Bewachung kritischer Infrastruktur sollte es zusätzlich eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben.

3.            Es sollte einen behördlichen und bundeseinheitlichen Ausweis geben. 

4.            Ein bundesweites Bewacherregister sollte aufgebaut werden, so dass potentielle Auftraggeber die Sicherheitsunternehmen, deren Sub-  Unternehmer und ihr Personal schnell und einfach überprüfen können.

5.            Für die Anmeldung des Gewerbes sollte eine schriftliche sowie mündliche Prüfung erforderlich sein. Bislang ist keine Prüfung notwendig.

6.            Für weisungsberechtigtes Bewachungspersonal sollte die Unterrichtung von 40 Std. auf 60 Std. angehoben werden und eine Prüfung erforderlich sein. 

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