Der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Mietpreisbremse. "Es besteht die Gefahr, dass wir Investitionen von Vermietern in ihre Immobilien abwürgen, wenn wir jetzt nicht nachsteuern", so die Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Kristina Schröder (CDU), die Mitglied im Vorstand des PKM und im Wirtschaftsausschuss ist.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen der Mietpreis in Zukunft in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur um zehn Prozent übersteigen darf. Der PKM-Vorstand fordert in seinem aktuellen Beschluss, dass diese sog. Mietpreisbremse nur dann greifen darf, wenn in der Kommune auch ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt. 

"Insbesondere muss bei diesem qualifiziertem Mietspiegel auch das Niveau der Ausstattung differenziert berücksichtigt werden", so Kristina Schröder. Ansonsten bestünde die Gefahr, jegliche Investition von Seiten der Vermieter in ihr Eigentum abzuwürgen, wenn diese für Wohnungen mit guter Ausstattung plötzlich keine angemessenen Mieten mehr verlangen dürfen. "In den Wiesbadener Stadtteilen mit niedrigen Mieten haben wir oft auch eine schwierige soziale Situation. Daher haben wir ein großes Interesse, dass gerade hier auch gehobener Wohnraum entsteht, der entsprechende Mieter anzieht und so zu einer guten sozialen Mischung beiträgt", sagt Kristina Schröder. Eine Mietpreisbremse, die grundsätzlich Mieten verbiete, die mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, verhindere genau diesen dringend notwendigen sozialen Mix. "Daher ist es so wichtig, die Ausstattung bei der Mietpreisbremse zu berücksichtigen", so Schröder.

Wiesbaden geht bei der Qualität des Mietspiegels mit gutem Beispiel voran: "Wir haben schon lange einen qualifizierten Mietspiegel, der Faktoren wie die Lage oder die Ausstattung berücksichtigt. Diese klaren Regelungen brauchen wir deutschlandweit", so Schröder. Dies sei auch im Koalitionsvertrag festgelegt und die SPD dürfe hier jetzt nicht mauern.

Laut derzeitiger gesetzlicher Definition ist ein qualifizierter Mietspiegel ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Im bisherigen Gesetzesentwurf sind die Regelungen zur Ermittlung des Mietspiegels noch offen.

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