„Mit dem in der vergangenen Woche im Bundestag beratenen Haushalt setzt die CDU-geführte Bundesregierung die bereits in der vergangenen Wahlperiode begonnene finanzielle Entlastung der Kommunen fort“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Helmut Heiderich. Damit sei die oft vorgetragene Behauptung, der Bund lasse die Kommunen finanziell im Regen stehen, einmal mehr widerlegt, so der CDU-Haushaltsexperte.

 

Durch die endgültige der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund würden die Kommunen in 2014 von Kosten in einer Größenordnung von 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Bis zum Ende dieser Wahlperiode steige diese auf rund 7 Milliarden Euro jährlich an. „Es war wichtig, dass wir diesen Fehler von Schröder und Eichel korrigiert haben. Diese Belastungen haben viele Landkreise an den Rand des finanziellen Ruins getrieben.“ Zusätzlich führe die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in den Jahren 2011 bis 2017 voraussichtlich zu Entlastungen von 8,7 Milliarden Euro.

 

„2015, 2016 und 2017 können die Kommunen außerdem mit Einsparungen von insgesamt 3 Milliarden Euro rechnen“, so der Heiderich. Dabei handelt es sich um eine zunächst vorübergehende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. „Ab 2018 sollen die Kommunen jährlich im Umfang von 5 Milliarden Euro bei ihren Ausgaben für die Eingliederungshilfe von behinderten Menschen entlastet werden“, erläutert Heiderich.

 

Auch auf anderen Gebieten engagiere sich der Bund, damit Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. Dafür sind Entlastungen in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Milliarden Euro veranschlagt. „Für den Ausbau der Kinderbetreuung der Unterdreijährigen und für die Beteiligung an der Finanzierung der Betriebskosten der Kindertagesstätten hat der Bund bereits insgesamt vier Milliarden Euro in den Jahren 2009 bis 2013 und ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro bereitgestellt“, so der Bundestagsabgeordnete, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist.

 

„Im Bereich der Städtebauförderungen werden 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt“, erklärt der CDU-Politiker. Die vollständige Entlastung der Länder und Gemeinden von Steuermindereinnahmen im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 belaufe sich zudem auf rund 2 Milliarden Euro bis 2017.

 

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