Berlin, 17. Oktober 2014:  In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag das Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer sagte, mit dem Gesetz werde die häusliche Pflege gestärkt und die Betreuung in den Pflegeheimen verbessert. „Wir können uns in Deutschland darüber freuen, immer älter zu werden und oft auch bis ins hohe Alter gesund und gesellschaftlich aktiv sein zu können“, so Zimmer. Allerdings werde mit dem Anstieg der Lebenserwartung auch die Zahl der Pflegebedürftigen und der demenziell erkrankten Menschen zunehmen. „Unser Ziel ist es, auch in Zukunft allen hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen zu sichern. Eine gute und den Menschen in seinen individuellen Bedürfnissen respektierende Pflege ist Ausdruck der Humanität unserer Gesellschaft“, betonte Zimmer.

Das Pflegestärkungsgesetz bringe dabei nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige. Zimmer betonte, mit dem Gesetz werde zugleich sichergestellt, dass Heimträger ihre Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. „Künftig kann die tarifliche Vergütung von Pflegekräften in Pflegesatzverhandlungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden“, so Zimmer. Damit nicht Heimträger in ihren Verhandlungen mit den Pflegekassen Tariflöhne geltend machen, ihre Beschäftigten tatsächlich jedoch niedriger bezahlen, könne von diesen künftig ein Nachweis über die tatsächliche Vergütung verlangt werden. Es dürfe nicht sein, dass von den Pflegeklassen refinanzierte Vergütungen nicht bei den Pflegekräften ankommen. So würde das Ziel verfehlt, den Beruf attraktiver zu machen. Zugleich würde eine Schieflage im Wettbewerb entstehen - zum Nachteil von Einrichtungen, die tatsächlich Tariflöhne bezahlen.

Zimmer: „Die Unionsfraktion hat frühzeitig erkannt, dass eine qualitativ hochwertige  Pflege im Alltag vieler Menschen wachsende Bedeutung erlangt. Deshalb haben wir hier einen unserer politischen Schwerpunkte gesetzt. Nur ein attraktives Berufsbild Altenpflege kann gewährleisten, dass künftig die benötigten Pflegekräfte zur Verfügung stehen, mit denen die gewünschten Standards gewährleistet werden können. Und hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung.“

Die Pflege zu stärken, heiße auch, Pflege nachhaltig zu sichern. Um die Beitragsbelastung künftiger Generationen und der jetzt jüngeren Menschen in den Jahren zu begrenzen, in denen die geburtenstarken Jahrgänge in das Pflegealter kommen, werde ein von der Bundesbank verwalteter Pflegevorsorgefonds gebildet. In diesen Fonds werden ab 2015 jährlich die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten eingezahlt. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Generationengerechtigkeit“, so Zimmer abschließend.

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