Berlin/Bergstraße 31.01.13

Die frühere Bundesjustizministerin und Darmstädter Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD) hat sich in der regionalen Presse für die generelle doppelte Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Die geltende Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht, die auf einem gesellschaftspolitischen Kompromiss aus dem Jahr 1999 beruht, lehnt sie dagegen ab. Nach dieser Regelung erhalten viele Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, zusätzlich zur ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit – entweder durch Geburt oder aufgrund einer Übergangsvorschrift. Diese Kinder müssen sich dann zwischen ihrem 18. und 23. Geburtstag grundsätzlich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Laut einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 98 Prozent derjenigen, die bereits eine Optionsentscheidung getroffen haben, für die deutsche Staatsangehörigkeit votiert. „Wenn sich die große Mehrheit der jungen Menschen bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag entscheidet und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, beweist das, wie gut die jetzige Regelung wirkt. Unser Ziel ist es, dass sich so viele junge Doppelstaatler wie möglich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). In vielen Großstädten haben bereits mehr als die Hälfte der Neugeborenen ausländische Wurzeln. „Wir wollen diese Menschen dauerhaft für unser Land gewinnen. Wir wollen aber keine nachwachsende Generation, in der gespaltene Loyalitäten zur Regel werden. Eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit würde deshalb in die Irre führen“, so Dr. Meister.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann aus Sicht der Union erst am Ende eines erfolgreichen Integrationsweges stehen. Für Brigitte Zypries und die SPD steht ein deutscher Pass dagegen am Beginn einer Integration in die deutsche Gesellschaft. „Allein durch die Verleihung eines deutschen Passes wird Integration aber nicht gefördert oder bewirkt“, so Dr. Meister.  Zu einer erfolgreichen Integration gehört viel mehr: Integration findet im Kindergarten, in der Schule, in Vereinen, im Wohnumfeld und mit Freunden statt – hier entscheidet sich der Erfolg der Integration. „Dazu gehört auch das Vertrautmachen mit den zentralen Werten und Normen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Dr. Meister.

Im Übrigen gibt es im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht heute schon die Möglichkeit, Mehrstaatigkeit in bestimmten Ausnahme- und Härtefällen zuzulassen. Es gibt aber keine Notwendigkeit, die doppelte Staatsangehörigkeit gleich generell zu erlauben. „Wir sind in Deutschland bisher gut damit gefahren, Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu vermeiden“, so Dr. Meister. Zur Identität und zur Persönlichkeit eines Menschen sollte gehören, dass er sich einem Land, seiner Kultur und seiner Werteordnung zugehörig fühlt. Natürlich kann man aus verschiedenen Gründen Verbindungen zu unterschiedlichen Ländern haben. Aber in staatsbürgerlicher Hinsicht sollte es die Zugehörigkeit nur zu einem Land geben. Die Einbürgerungsstatistik zeigt eindrucksvoll, dass sehr viele Menschen mit ausländischen Wurzeln durchaus bereit sind, sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

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