Berlin, 28. Februar 2013

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts beschlossen und damit eine verbesserte Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Unter anderem soll die Übungsleiterpauschale um weitere 300 auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale um 220 auf nunmehr 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstufung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 auf 45.000 Euro ansteigen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 110 Millionen Euro jährlich für den Gesamtstaat. „Das ist vertretbar. Denn das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft, wird immer anspruchsvoller und verdient ein Signal der Anerkennung und Unterstützung“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Auch für die Kommunen ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Ehrenamtliches Engagement wird immer wichtiger in der kommunalen Arbeit. „Das Ehrenamt ist eine große Säule des gesellschaftlichen Lebens vor Ort und entlastet die Kommunen zum Teil von Aufgaben, die diese nur mit großem finanziellen Aufwand selbst erledigen könnten“, so Dr. Meister.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Dort wird es an diesem Freitag beraten. „Ich hoffe sehr, dass sich der Bundesrat einer Stärkung des Ehrenamts nicht verschließt“, so Dr. Meister.

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