Hierzu erklärt Dr. Michael Meister MdB:

Mit der Einführung eines Gedenktages für  die Opfer von Flucht und Vertreibung, erfüllt die Bundesregierung den Vertriebenenverbänden einen langersehnten Wunsch. Der Gedenktag „Flucht und Vertreibung“ wird zukünftig am 20. Juni begangen.  

„Insbesondere der CDU/CSU ist es zu verdanken, dass dieser Gedenktag nun seinen Niederschlag im Kalender findet. Das Ansinnen eines Gedenktages war ein zentrales Thema bei der Union während der Koalitionsverhandlungen. Nun ist ein weiteres Anliegen der Union erfüllt worden“, so Dr. Michale Meister.

Mit der Einführung eines Gedenktages wird deutlich, dass die Bundesregierung das Leid der Vertriebenen, die ihre Heimat verlassen mussten, nicht vergessen hat.

Dr. Michael Meister: „Dieser Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen der Dankbarkeit und  Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen. Die deutschen Heimatvertriebenen haben einen großen Anteil an der demokratischen deutschen Geschichte, da sie einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens geleistet haben. Mit dem nationalen Gedenktag „Flucht und Vertreibung“ werden diese Leistungen angemessen gewürdigt.

Die Bundesregierung hat sich bewusst für den 20. Juni entschieden, da damit die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag einhergeht. Es soll damit deutlich gemacht werden, dass Vertreibungen jeglicher Art weltweit geächtet wird. Nach wie vor werden weltweit Menschen zu Opfern von Flucht und Vertreibung.

 

Hintergrund:

Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, ab dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen. Der 20. Juni ist  gleichzeitig Weltflüchtlingstag, dieser Tag wurde im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen dazu ausgerufen.

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