Kein Generalverdacht gegen Mittelständler!

Probleme Wiesbadener Unternehmen und Sportvereine bei der Umsetzung des Mindestlohns sollen nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon bald der Vergangenheit angehören.

Das Mindestlohngesetz, das einen Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmer vorschreibt, ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Mit dem Gesetz und der zugehörigen Verordnung sind jedoch über diese Lohnfestsetzung hinaus große bürokratische Belastungen für den Mittelstand verbunden. Umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten quälen viele kleine und mittlere Unternehmen. Sie müssen zum Nachweis, dass sie den Mindestlohn einhalten, die Arbeitszeiten und Pausen der Mitarbeiter genau erfassen. "Das bedeutet zum Beispiel, dass sich jeder Handwerksmeister nach der Arbeit nochmal hinsetzen muss, um haarklein die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu dokumentieren - und zwar jeden Tag", sagte Schröder. "Diesen Aufwand halte ich für unangemessen und nicht zumutbar. Noch schlimmer ist aber, dass dadurch der Staat gegenüber jedem Mittelständler einen Generalverdacht ausspricht, er würde beim Mindestlohn schummeln."

Wie der Wiesbadener Kurier berichtete, leiden aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine unter dem neuen Gesetz, weil zum Beispiel semiprofessionelle Athleten und Übungsleiter in Sportvereinen unter das Mindestlohngesetz fallen. "Das war vom Gesetzgeber nicht so gewollt. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass Beschäftigte in Vereinen keine negativen Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz haben", sagte Schröder.

Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der letzten Woche bereits Nachbesserungen beim Mindestlohn angekündigt hatte, wird heute die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag "Mindestlohn entbürokratisieren und auf Fehlentwicklungen überprüfen" verabschieden.

"Wir greifen mit diesem Antrag die massiven Probleme auf, mit denen die Unternehmen und Vereine konfrontiert sind. Wir wollen die Schwelle für die Nichtanwendbarkeit der Dokumentationspflichten von 2958 Euro auf 1900 Euro senken und die Geltung des Mindestlohngesetzes für Vereine überprüfen", kündigte Schröder an. "Ich bin zuversichtlich, dass auf unser Betreiben hin das Gesetz intensiv evaluiert und nachgebessert wird." 

 

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