Berlin/Bergstraße, 25.10.16 - Der Bundestags-Verkehrsausschuss berät derzeit über den zukünftigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Bei diesen Beratungen geht es auch um den geplanten sechsspurigen Ausbau der A5 zwischen Darmstadt und der Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg bei Heppenheim. Im Bedarfsplanentwurf findet sich dieser A5-Abschnitt in der nachrangigen Dringlichkeitskategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht"; das heißt, mit einer Realisierung der Ausbaumaßnahme wäre erst nach 2030 zu rechnen. "Nun deutet sich an, dass zumindest der Teilabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Darmstadt und der Anschlussstelle Seeheim-Jugenheim wieder in die höchste Dringlichkeitskategorie "Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" heraufgestuft werden könnte", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Aus Koalitionskreisen hat Dr. Meister entsprechende Signale erhalten. "Eine Hochstufung dieses A5-Teilabschnitts würde in die richtige Richtung zeigen, da Maßnahmen des 'Vordringlichen Bedarfs' bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden sollen", so Dr. Meister. Die Abstimmung im Verkehrsausschuss sowie im Plenum des Bundestages steht allerdings noch aus.

Sollte der andere A5-Ausbauabschnitt zwischen Seeheim-Jugenheim und Heppenheim im "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" verbleiben, so sollte man hier als Zwischenlösung den sinnvollen Vorschlag von Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aufgreifen: die temporäre Seitenstreifenfreigabe. Von der Verkehrszentrale Hessen überwacht und gesteuert könnte dann bei hohem Verkehrsaufkommen der Seitenstreifen zeitweilig als zusätzlicher Fahrstreifen genutzt werden.

"Mit einem Ausbau der A5 zwischen Darmstadt und Seeheim-Jugenheim in absehbarer Zeit und einer temporären Seitenstreifenfreigabe darüber hinaus bis Heppenheim würde für die nächsten 15 Jahre eine Perspektive geschaffen, um die Kapazität der A5 in unserer Region zu erhöhen - und damit das Staurisiko zu verringern", so Dr. Meister. 

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