Berlin, 25.02.16 - Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte Asylpaket II verabschiedet. Kernelement ist die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Diese Einschränkung ist richtig und verantwortungsvoll. So soll die Aussetzung verhindern, dass sich die Zahl der Asylbewerber innerhalb kurzer Zeit vervielfacht. "Wir tun diesen Schritt nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU). Der in Deutschland für subsidiär Schutzberechtigte bislang großzügig ausgestaltete Nachzug ist ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in unserem Land; andere Staaten gewähren ihn nicht in dieser Form.

In dem Asylpaket ist zudem die Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen für Migranten ohne Bleibeperspektive vorgesehen. "Damit wird die Bearbeitung der Anträge dieser Personengruppe zusätzlich beschleunigt", so Dr. Meister. Für die Bearbeitung des Asylantrags samt nachfolgendem Rechtsmittelverfahren sind nur noch drei Wochen vorgesehen. Während des Verfahrens müssen die Antragsteller im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bleiben; bei Verstößen drohen Leistungskürzungen. Auch die Rückführung soll direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.

"Außerdem werden mit dem Asylpaket II gesundheitliche Abschiebehindernisse stark eingeschränkt", so Dr. Meister. Denn bisher scheitern geplante Abschiebungen oft an ärztlichen Attesten. Diese sollen künftig die Ausreise jedoch nur noch in Ausnahmefällen verhindern können, da es nun einheitliche Grundlagen für solche Atteste im Zusammenhang mit Rückführungen gibt.

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