Schröder: "Für verfolgte Christen gehört der christliche Name zur Identität"

Den rund 500 in Wiesbaden lebenden aramäischen Familien wird ab sofort die Änderung ihres Vor- und Nachnamens erleichtert. In der Türkei wurden christliche Familien gezwungen, einen muslimischen Namen anzunehmen. Dazu sagte Kristina Schröder: "Aus Gesprächen mit den vielen in Wiesbaden lebenden aramäischen Familien weiß ich, dass gerade für verfolgte Christen der ursprüngliche christliche Name zur persönlichen Identität gehört. 2005 habe ich einer aramäischen Familie aus Wiesbaden dabei geholfen, die vielen bürokratischen Hürden bei der Namensänderung zu überwinden. Seither setze ich mich für eine Vereinfachung der Vorschriften ein und freue mich daher sehr über diesen Kabinettsbeschluss." Die nun von der Bundesregierung erleichterte Namensänderung wird durch die Reform einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ermöglicht, die das Bundeskabinett am 29. Januar beschlossen hat und die im Februar in Kraft tritt. Auf diese Vorschrift des Bundesinnenministeriums können sich Aramäer mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie andere in ihrem Heimatland verfolgte Gruppen, die ihren Namen zwangsweise haben ablegen müssen, bei ihrem Antrag auf Namensänderung zukünftig berufen. Zuvor wurde in einigen Urteilen der Verwaltungsgerichte der "wichtige Grund" nicht anerkannt, der zur Namensänderung notwendig ist. Die neue Verwaltungsvorschrift regelt diesen Sachverhalt nun eindeutig.

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