Berlin, 10. Oktober 2013

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, was durch ein grünes Kfz-Kennzeichen signalisiert wird. Bei der Beantragung eines grünen Kennzeichens kann unter anderem der Ortslandwirt die landwirtschaftliche Nutzung eines Fahrzeugs bestätigen. Wenn einem Landwirt ein grünes Kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde, war ein Ortslandwirt dennoch häufig nochmals gefordert. So kamen Landwirte zu ihm und baten um eine weitere Bestätigung - jetzt für die separate Prüfung der Steuerbefreiung durch das Finanzamt.

Der Bergsträßer Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister (CDU) wandte sich daher an das hessische Finanzministerium mit der Frage, ob nicht eine einzige Bestätigung ausreiche, auf die beide Behörden - Zulassungsstelle und Finanzamt - zugreifen. Der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer antwortete Dr. Meister nun, dass eine doppelte Bestätigung durch den Ortslandwirt im Grunde nicht erforderlich sei. Im Fragebogen des Finanzamtes fehle leider "bislang ein ausdrücklicher Hinweis, dass eine erneute Bestätigung entbehrlich ist, wenn eine solche bereits bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wurde". Dr. Schäfer hat die zuständige Fachabteilung in seinem Ministerium daher gebeten zu veranlassen, "dass der Fragebogen kurzfristig um einen solchen Hinweis ergänzt wird". Dr. Meister begrüßt diese Maßnahme des Ministers sehr. "Dies erspart den Ortslandwirten künftig doppelte Arbeit", so Dr. Meister.

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