Berlin, 07. Mai 2013

Bei der Bekämpfung von Steueroasen/Steuerhinterziehung spielt sich die SPD als Kavallerie auf, die sich bei dem Thema erfolgreich eingesetzt hätte. Die Zahlen und Fakten sprechen allerdings eine andere Sprache. „Keine Koalition hat sich intensiver für die Austrocknung von Steueroasen und eine effektive Eindämmung der Steuerhinterziehung eingesetzt als die jetzige christlich-liberale Koalition“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

CDU/CSU und FDP haben im Jahr 2011 dafür gesorgt, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft wurden. Straffreiheit erlangt nur noch, wer vollständig alle Teile der Steuerhinterziehung aufdeckt, sich also nicht nur „scheibchenweise“ offenbart. Auch ist die zeitliche Grenze, bis zu der sich ein Steuersünder den Behörden offenbart haben muss, früher als bisher angesetzt:

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung sind bilaterale Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustausch-Abkommen) mit anderen Staaten bedeutsam. In dieser Wahlperiode sind 36 solcher bilateralen Abkommen abgeschlossen worden. Der frühere SPD-Bundesfinanzminister Steinbrück hat es lediglich auf sechs solcher Abkommen gebracht. So viel zum Thema Glaubwürdigkeit der SPD.

Die Opposition verbindet das Thema Steuerhinterziehung derzeit auch immer wieder mit dem gescheiterten Steuerabkommen Schweiz: Das Abkommen habe verhindert werden müssen, um Steuerhinterzieher weiter wie bisher durch den Ankauf von Steuer-CDs verfolgen zu können. Der entscheidende Unterschied ist allerdings: Durch die Steuer-CDs und die Arbeit der Steuerfahndung werden immer nur Einzelne erwischt. Der ganz überwiegende Teil der Steuersünder bleibt unbehelligt. „Das Steuerabkommen mit der Schweiz hätte hingegen dafür gesorgt, dass jeder Deutsche, der sein Geld in die Schweiz gebracht hat, besteuert wird“, so Dr. Meister. Es hätten sogar solche Vermögen besteuert werden können, für die die deutschen Steuerforderungen längst verjährt sind. Dieses Geld ist mit dem Scheitern des Abkommens für den deutschen Fiskus unwiederbringlich verloren. Und jedes Jahr verjähren weitere Steuerforderungen.

Was hat eigentlich die frühere rot-grüne Bundesregierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung getan? Man muss hier schon mit der Lupe suchen, um fündig zu werden. Der frühere SPD-Bundesfinanzminister Eichel brachte 2003 die „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ (Steueramnestie) auf den Weg. Voraussetzung für die Straf-und Bußgeldbefreiung war, nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. April 2005 eine „strafbefreiende Erklärung“ einzureichen und fristgerecht eine pauschale Abgabe zu entrichten. Diese Abgabe entsprach dabei im wirtschaftlichen Ergebnis anfangs einem Steuersatz von 15 Prozent. „Die Nachversteuerung war unter Rot-Grün also für einen Spottpreis möglich“, so Dr. Meister. Die Steueramnestie führte zu Einnahmen für den Fiskus von 1,39 Milliarden Euro. Das war deutlich weniger als die zunächst erhofften fünf Milliarden Euro. „Grund für das Floppen der Amnestie war unter anderem, dass flankierende Informationsaustauschregelungen mit Steueroasen fehlten, um das Aufdeckungsrisiko möglichst groß zu halten“, so Dr. Meister. Zum Vergleich: Das Steuerabkommen mit der Schweiz ließ alleine für die Nachversteuerung der Altgelder zusätzliche Einnahmen für den Fiskus von etwa 10 Milliarden Euro erwarten.

Des Weiteren fällt in die Amtszeit der früheren rot-grünen Bundesregierung auch der Erlass der Europäischen Zinsrichtlinie. Die Zinsrichtlinie sieht zwei Verfahren zur Sicherstellung der Besteuerung von (grenzüberschreitenden) Zinserträgen vor: Im Regelfall erfolgt ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Staaten. Einige Staaten – unter anderem Luxemburg, Österreich, Liechtenstein – haben allerdings eine Ausnahmegenehmigung: Anstatt einer Auskunftserteilung können sie einen Quellensteuerabzug vornehmen.

Die Nachteile der auch von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten Zinsrichtlinie liegen auf der Hand: So werden nur Zinserträge erfasst, nicht auch sonstige Kapitalerträge wie zum Beispiel Dividenden. „Wir wollen hingegen, dass der Anwendungsbereich zukünftig weiter geht, auch Erträge aus Stiftungen und weitere Anlageformen mit zinsähnlichem Charakter erfasst werden“, so Dr. Meister.

Die christlich-liberale Koalition setzt dazu an, die Webfehler der Zinsrichtlinie zu beheben. Zur Zinsbesteuerung hat gerade erst der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker in einem bemerkenswerten Schritt erklärt, dass Luxemburg am automatischen Informationsaustausch teilnehmen wird. Auch in Österreich ist dazu eine Debatte in Gang gekommen. „Das zeigt, es bringt viel mehr, mit unseren europäischen Partnern über strittige Punkte zu sprechen, als unsere Nachbarn verbal anzugreifen“, so Dr. Meister.

Die Finanzminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien (G5) haben übrigens vereinbart, gemeinsam noch effektiver gegen internationale Steuerhinterziehung vorzugehen. In einem ersten Schritt wollen die Finanzminister der G5 den automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte untereinander erweitern, über die EU-Zinsrichtlinie hinaus. „Das hätte eigentlich auch schon der frühere SPD-Bundesfinanzminister Steinbrück auf den Weg bringen können. Hat er aber nicht“, so Dr. Meister abschließend.

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