Der Wetterauer CDU-Bundestagsabgeordnete übernimmt bereits vertrautes Aufgabenfeld.

Wenn im Deutschen Bundestag am Mittwoch die Ausschüsse das erste Mal zusammentreten, wird der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith (CDU) seinen Platz im Verteidigungsausschuss einnehmen. Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits vorab bekannt gab, wird sie den Wetterauer Bundestagsabgeordneten und Oberst der Reserve als ordentliches Mitglied in den Verteidigungsausschuss berufen. Für Veith, der seit dem Jahr 2016 den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr mit mehr als 115.000 Mitgliedern als dessen Präsident führt, eine folgerichtige Entscheidung: „Ich freue mich über die Berufung in den Verteidigungsausschuss und werde meine Erfahrung als ehemaliger Wehrdisziplinaranwalt und Reserveoffizier in die Arbeit einbringen“, so der Wetterauer, der in der vergangenen Legislaturperiode bereits stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss war und in dem vertrauten Aufgabenfeld große Herausforderungen sieht: „Angesichts der Instabilitäten und Bedrohungen an unseren EU- und NATO-Grenzen muss die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch in Zukunft eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Bundeswehrsoldaten sind heute im Kosovo, dem Mittelmehr, im Libanon, Syrien und Irak, in Litauen, in Afghanistan, im Sudan und Südsudan, am Horn von Afrika, in Somalia, in Mali und Marokko im Einsatz. Gleichzeitig ist das Thema Bündnis- und Landesverteidigung wieder in den Fokus gerückt. Die von Frankreich und Deutschland initiierte EU-Verteidigungsunion muss mit Leben erfüllt werden. Ich werde meinen Beitrag dazu leisten, dass unser Land in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik resilienter wird.“

Weiterhin wird der Volljurist aus Bad Nauheim stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss werden. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt Veith weiterhin im Schwerpunkt die innere und äußere Sicherheit. Darüber hinaus wird der frühere Bürgermeister, jetzige Kreisbeigeordnete und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Bad Nauheim Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CSU/CSU-Bundestagsfraktion bleiben. Auch im Gemeinsamen Ausschuss, dem sogenannten Notparlament, wird Veith weiterhin als stellvertretendes Mitglied angehören.

Die Aufgaben des Verteidigungsausschusses

Der Verteidigungsausschuss ist gleich in mehrfacher Hinsicht ein besonderer Ausschuss des Bundestages: Das Grundgesetz schreibt ihn vor, er tagt nicht öffentlich, und er kann sich selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen. Das Machtpotenzial der Streitkräfte fordert aus verfassungsrechtlicher Sicht eine besonders intensive Kontrolle durch das Parlament und seinen Verteidigungsausschuss.

Der Verteidigungsausschuss steht dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundeswehr und ihrer Verwaltung gegenüber. Im Zuge der demokratischen Kontrolle spielt er eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung des Verteidigungsbudgets und bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr. Alle Beschaffungen ab 25 Millionen Euro muss das Bundesministerium auch dem Verteidigungsausschuss zur Beratung vorlegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 den besonderen Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee betont und dem Bundestag eine entscheidende Rolle bei Auslandseinsätzen zugesprochen. Jeder Auslandseinsatz steht seither unter einem Parlamentsvorbehalt. Zwar bereitet der Auswärtige Ausschuss die Beschlussfassung federführend vor. Als mitberatender Ausschuss hat das Votum des Verteidigungsausschusses aber ein erhebliches Gewicht.

Um sich ein Bild über die Lage in den Einsatzgebieten und innerdeutschen Bundeswehrstandorten machen zu können, lässt sich der Ausschuss durch die Bundesregierung unterrichten, oder er entsendet Delegationen, um die parlamentarische Kontrolle durch Besuche vor Ort wirksam auszuüben.

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