Wetterauer Bundestagsabgeordneter begrüßt Familienentlastungsgesetz, das am vergangenen Donnerstag auch mit seiner Stimme im Bundestag verabschiedet wurde.

„Familien mit Kindern leisten viel für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft. Deshalb ist es gut und richtig, dass sie von dem jetzt beschlossenen Familienentlastungsgesetz finanziell besonders profitieren“, so Veith.
Verfassungsrechtlich sei vorgeschrieben, dass Erziehungsleistungen bei der Bemessung der Einkommenssteuer angemessen berücksichtigt werden müssen. Das Familienentlastungsgesetz gehe jedoch deutlich über die Vorgaben des Existenzminimumberichts der Bundesregierung bzw. über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus. So steige der Kinderfreibetrag zum 1. Januar um 192 Euro. Das seien 80 Prozent mehr als die vorgeschriebenen 108 Euro. In 2020 werde der Kinderfreibetrag noch einmal in gleicher Höhe angehoben und dann 7.812 Euro pro Kind betragen. Auch beim Kindergeld gebe es eine satte Erhöhung von monatlich 10 Euro ab Juli 2019 und 15 Euro ab Januar 2021.
Außerdem seien mit dem Familienentlastungsgesetz weitere Steuersenkungen beschlossen worden: So steige der Grundfreibetrag für alle Steuerzahler im Jahr 2019 um 160 Euro auf 9.168 Euro und im Jahr 2020 noch einmal um 240 Euro auf 9.408 Euro. Gleichzeitig würden zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs für die Jahre 2019 und 2020 um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben, so dass Lohnsteigerungen nicht von höheren Steuern aufgefressen werden würden.
Veith: „Diese Maßnahmen kommen vor allem Steuerzahlern - insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehenden - mit geringem oder mittlerem Einkommen zugute. Insgesamt werden die Steuerzahler in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Mrd. Euro entlastet, was eine beachtliche Leistung der Großen Koalition und ein Schritt in die richtige Richtung ist.“

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag