Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) beraten. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor allem mit Blick auf seinen Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten:

„Das Gute-Kita-Gesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Gute Kinderbetreuung ist nicht nur zentral für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern sorgt auch für mehr Chancengerechtigkeit. Wir setzen uns als Bund gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Trägern für gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ein.

Denn unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten eine hervorragende Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und Krippen. Gleichzeitig bleibt für sie oft zu wenig Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Kinder. Das wollen wir ändern. Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund können die Kommunen nun bei der Kinderbetreuung weiter investieren.“

In dem Gesetz werden vier Bereiche genannt, die bei der Qualitätsverbesserung besondere Priorität haben: ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Angebote wie zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie Stärkung der Kita-Leitungen etwa durch Fort- und Weiterbildung. Das Geld kann ebenfalls dafür verwendet werden, Räume kindgerechter zu gestalten, für gesündere und ausgewogenere Ernährung, die Förderung von Bewegung oder auch für Gesundheits- und Sprachbildung sowie die Verbesserung der Kindertagespflege.

Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen Bund und Länder individuelle Verträge, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung eintreten wollen.

Insgesamt plant der Bund im Rahmen dieses Gesetzes Investitionen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro bis 2022.

Abschließend erklärt Dr. Peter Tauber:

„Wir tun etwas für Familien! Nach der erfolgreichen Einführung des Baukindergeldes und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bringt die Koalition nun mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘ ein weiteres wichtiges Projekt auf den Weg, um das Leben der Familien in Deutschland zu verbessern.“

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