"Seit dem Frühjahr hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen unternommen, um die Integration der Zuwanderer, Asylbewerber und geflüchteten Menschen schneller zu ermöglichen. In fünf Punkten wurden die Rahmenbedingungen der Integrationskurse geändert. Die veränderten Maßnahmen, helfen allen Berechtigten eines Kurses schneller einen Zugang zum Spracherwerb zu erhalten.  Zum Beispiel sind Kursträger für Sprachkurse verpflichtet worden, freie Plätze und ihr Kursangebot zu veröffentlichen. Ferner wurde die Teilnehmerzahl bei Integrationskursen von 20 auf 25 erhöht. Menschen mit Bleibeperspektive sind nunmehr gehalten, innerhalb eines Jahres an einem Integrationskurst teilzunehmen. Die Frist zur Teilnahme wurde um ein Jahr gekürzt, bis vor ein paar Monaten lag die Gültigkeit des Teilnahmeanspruches bei zwei Jahren.

Die Kursteilnehmerzahl im Jahr 2016 ist nicht wie erwartet gestiegen. Bis September sind 206.000 Kurseintritte erfolgt und nicht wie prognostiziert  450.000. Das liegt nicht an fehlende Kursplätze. Die Plätze werden im Rahmen eines Zulassungsverfahren vergeben. Zulassungen sind ein Jahr gültig, die Bundesregierung hat auf zugelassene Teilnehmer keinen Einfluss, ob und wann sie sich für einen Kurs anmelden. Viele Teilnahmeberechtige sind in einem Integrationskurs noch nicht angekommen.

In einigen ländlichen Regionen gibt es Engpässe und somit unzureichende Kursangebote. Hier wird das Bundesamt für Flüchtlinge verstärkt nachsteuern. Dies soll mit einem neuen Instrument "Transparenzcockpit" erfolgen.

Durch die Zunahme der Flüchtlinge hat die Bundesregierung  insbesondere bei den Integrationskursen die Kapazitäten ausgebaut. Im Jahre 2016 sind bereits 14.061 Integrationskurse an 7.500 Lernorten durchgeführt worden.

Damit die Integration und der Spracherwerb gelingt, hat die Bundesregierung die Unterrichtseinheiten von 60 auf 100 Stunden erhöht.

Zudem hat das Kabinett am Mittwoch sich darauf verständigt, die Integrationsbegleitende Kinderbetreuung ab das Jahr 2017 wieder aufzunehmen. Die Betreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung der Kinder nicht über ein Regelanbeot gesichert ist. 

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