Berlin, 5. April 2019: Der Bundestag hat heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der geltenden BAföG-Sätze beraten. Die debattierten Neuerungen sollten zum Beginn des kommenden Schuljahres bzw. des Wintersemesters gelten. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte, mit einer Anhebung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent solle die Förderung weiterer Studenten und Schüler ermöglicht werden. „Für alle BAföG-Empfänger stellen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen 2019 und 2020 um insgesamt sieben Prozent mehr Unterstützung bereit. Auch der Wohnzuschlag für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, steigt von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich an. Mit den geplanten Maßnahmen heben wir den Höchstbetrag der Förderung um gut 17 Prozent von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 an. Auch bei den Rückzahlungsmodalitäten sind einige Erleichterungen vorgesehen. Wir unterstreichen mit diesem Maßnahmenpaket unseren Anspruch, gerechte Chancen auf Bildung und Aufstieg für alle zu bieten“, bekräftigte Zimmer abschließend.

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