Berlin, 26. Februar 2021: Der Bundestag hat am heutigen Freitag das sogenannte Sozialschutzpaket III beschlossen, das soziale Folgen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise abfedern soll. Teil dieses Pakets ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer betont, überdies werden die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. "Wir haben auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert, wovon beispielsweise Anbieter von Leistungen der Arbeitsförderung, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder auch Kindertagesbetreuungen profitieren", so Zimmer.

Der Vize der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Matthias Zimmer, erklärte weiter: "Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten durch das Gesetz eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Und auch im Künstlersozialversicherungsgesetz haben wir geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat", so Zimmer abschließend.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag