Berlin, 18.Oktober 2019: Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten in erster Lesung debattiert. Mit dem Gesetz sollen soziale Missstände behoben werden, die sich in der Paketbranche entwickelt haben. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte, Kontrollen des Zolls haben gezeigt, dass von Subunternehmern häufig Regeln zulasten von Beschäftigten verletzt werden. „Das Nichteinhalten von Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbetrug sind Verstöße in der Praxis, die vom Zoll aufgedeckt wurden. Diesem Gebaren wollen wir mit dem Gesetz einen Riegel vorschieben.“

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen für eine Nachunternehmerhaftung oder Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft auch für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt werden. „Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines Subunternehmers bedienen, können damit neben dem Subunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte in Haftung genommen werden. Wer also einen Auftrag weitergibt, muss künftig sehr genau hinschauen. Das Gesetz soll noch rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, um für alle Paketboten möglichst zeitnah eine anständige soziale Absicherung zu garantieren, aber auch um Schmutzkonkurrenten aus dem Wettbewerb zu ziehen“, bekräftigte Zimmer abschließend.

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