Berlin, 10. September 2020: Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in erster Lesung über das Arbeitsschutzkontrollgesetz beraten. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer erklärte, mit dem Gesetz solle der Arbeitsschutz vor allem in der Fleischwirtschaft gestärkt werden. "Um gute Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit in der Fleischwirtschaft zu gewährleisten, wird in erster Linie die Kontrolldichte deutlich erhöht", so Zimmer. Vorgesehen sei zudem ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Bereich des Kerngeschäfts Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch, erklärte Zimmer. "Werkverträge an sich können ein sinnvolles Instrument sein, aber sie haben im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung nichts zu suchen. Wir werden mit dem Gesetz den organisierten Missbrauch von Werkverträgen und die systematische Ausbeutung von Beschäftigten stoppen", betonte Zimmer.

Mit dem Gesetz werden wir zudem eine elektronische Arbeitszeitkontrolle verpflichtend einführen. "Verstöße werden wir härter bestrafen, die Bußgelder für Verstöße werden verdoppelt. Außerdem werden zu Gemeinschaftsunterkünften mit direktem Bezug zum Arbeitsplatz branchenübergreifend Mindestanforderungen festgeschrieben und ebenfalls stärker kontrolliert", bekräftigte Zimmer abschließend.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag