Berlin, 15. März 2019: Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert. Künftig sollen Fahrverbote, sofern die NOx-Grenzwerte von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden, nicht erforderlich sein. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer betonte, diese Änderung sei auch für Frankfurt von Bedeutung: „Bei nur geringfügigen Überschreitungen der derzeitigen Grenzwerte von 40 μg/m³ Luft – wie dies auch in Frankfurt der Fall ist – sollen andere Maßnahmen für saubere Luft ausreichen.“ Die zuständigen Landesbehörden könnten künftig im Einzelfall Fahrverbote aussprechen, wenn die Grenzwerte trotz aller angewandten Maßnahmen nicht eingehalten werden. Zudem werde geregelt, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Verkehrsverboten wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid ausgenommen werden. „Somit wird auch die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen“, erklärte Zimmer.

Selbstverständlich sei es weiterhin geboten, die europäischen Vorgaben für die Stickoxidemissionen einzuhalten. „Mit dem Gesetz erfolgt auch keine Änderung der Grenzwerte, wie häufig behauptet wird. Denn festgelegt wird lediglich, dass bei geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverbote unverhältnismäßig sind, weil die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen erreichbar sind. So stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms ‚Saubere Luft‘ zur Verfügung, um mit Investitionen beispielsweise in Verkehrsinfrastruktur oder den ÖPNV die Grenzwerte zu erreichen. Fahrverbote müssen immer das letzte Mittel sein. Denn Fahrverbote führen zu erheblichen Problemen für die Menschen, Betriebe und Unternehmen“, bekräftigte Zimmer abschließend.

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