In einem Positionspapier zum „Ehrenamtsgesetz 2021“ konkretisiert die Unionsfraktion, wie sie ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen mehr Freiraum geben und Bürokratie abbauen möchte. Das teilt der für den Wahlkreis Rheingau-Taunus / Limburg direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, der für die Unionsfraktion für Bürokratieabbau zuständig ist, mit.

Im Positionspapier spricht sich die Unionsfraktion unter anderem dafür aus, den Übungsleiterfreibetrag von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro zu erhöhen. Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben, sollen von der Übungsleiterpauschale profitieren. Auch die Entschädigung für Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr und der DLRG oder für nebenberuflich in Erziehung, Kunst oder Pflege Tätige, werden hierdurch begünstigt. Durch die Anhebung des Freibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro sollen auch von den Übungsleitern getragene Kosten – insbesondere Fahrtkosten – im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden. Darüber hinaus sprechen sich die Christdemokraten dafür aus, die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen Bürger unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, beispielsweise als Schriftführer oder Kassenwart von gemeinnützigen Vereinen. Die Maßnahmen sind gleichzeitig ein Beitrag, den Bürokratieaufwand im Gemeinwesen spürbar zu reduzieren. Den Vereinen wird es hierdurch zugleich leichter fallen, Ehrenamtler für sich zu gewinnen.

Auch Personen, die in der selben gemeinnützigen Organisation sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich aktiv sind, sollen nicht mehr schlechter als andere Ehrenamtliche behandelt werden. Während jeder andere Ehrenamtliche die Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale steuerfrei erhält, müssen diese Personen ihre Aufwandsentschädigung derzeit voll versteuern und sogar teilweise der Sozialversicherung unterwerfen. Dies wäre anders, wenn diese Personen ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer anderen gemeinnützigen Organisation leisten würden (z. B.: hauptamtliche Tätigkeit nach wie vor beim Roten Kreuz, ehrenamtliche Tätigkeit aber nun z. B. bei den Johannitern).

Zusätzlich fordert die Unionsfraktion unter anderem, kommunale Aufwandsentschädigungen nicht mehr bei einem vorzeitigen Rentenbezug anzurechnen, eine Anpassung der Freigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für kleine Vereine im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Bürokratie abzubauen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch begrüßt das Positionspapier: „In Deutschland sind nach Schätzungen rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Sie stehen anderen Menschen zur Seite und geben damit der Solidargemeinschaft ein Gesicht. Ehrenamtler leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land. Sie bereichern unsere Gesellschaft. Dementsprechend sollten wir ihnen keine Steine in den Weg legen und sie in allen Bereichen tatkräftig unterstützen“, so der Bundestagsabgeordnete Willsch.

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