Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat die Verlängerungen von Ausnahmeregelungen im SGB VI, mit denen Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt bei vorzeitigem Rentenbezug nicht zu einer Rentenkürzung führen, beschlossen. Das erklärt der hessische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch.

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Dies betrifft auch kommunale Ehrenbeamte und kommunale Mandatsträger, deren Aufwandsentschädigung beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der ursprünglichen Übergangszeit im September 2020 wäre der steuer- und sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung – wie jedes andere Arbeitsentgelt auch – als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen. Dies hätte dann dazu geführt, dass Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirken, sobald sie den Freibetrag übersteigen. Damit würde manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv und es würde auf kommunaler Ebene immer schwieriger, Ämter zu besetzen.

Im Zuge der Verabschiedung der Reform des SGB IV haben sich CDU/CSU und SPD auch darauf verständigt, die bis September 2020 geltende Ausnahmeregelung bis zum Jahr 2022 zu verlängern.

„Bei der erreichten Lösung handelt es sich zwar nicht um die von uns angestrebte dauerhaft tragfähige Lösung. Es ist aber dennoch ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträger in den Kommunen, dass wir ihre Arbeit im Besonderen wertschätzen und das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv machen. Durch die zwei weiteren Jahre haben die zuständigen Kollegen in der Fraktion nun mehr Zeit, eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten“, so der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, der selbst ehrenamtlich sowohl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein sowie dem Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises angehört.

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