Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit dem Programm „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“ Gelder für Modellprojekte zur klimagerechten
Anpassung Park- und Grünanlagen zur Verfügung gestellt. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mit.

„Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt. Allein bis zum Jahr 2030 soll in Deutschland eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von mindestens 55 Prozent und bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die Umsetzung der Klimaschutzziele bedarf konkreter Beiträge aus allen Bereichen, auch der Stadtentwicklung. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) das Ziel gesetzt, Wirkungen des Klimawandels aufzuzeigen und zu vermindern. Urbanes Grün übernimmt vielfältige Funktionen für eine klimagerechte Stadtentwicklung und trägt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Willsch.

Das 2020 neu aufzulegende Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Auch kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung bereits um 3 bis 4 Grad senken und größere Regenmengen zwischenspeichern, um beispielsweise auch die Kanalisation zu entlasten. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Straßenbegleitgrün, Grünanlagen auf Plätzen und Freiräumen sowie Parks und Gärten. „Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen“, so Willsch.

Mit Bezug auf den Haushaltstitel sind grundsätzlich Maßnahmen und Anlagen zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen sowie insbesondere auch in Dörfern mit großräumigen kulturhistorisch bedeutsamen Parkanlagen förderfähig, die zur CO2-Minderung und Verbesserung des Klimas beitragen. Dazu gehören öffentlich zugängliche Park- und Grünanlagen mit städtebaulich-ökologische und pflanzenbauliche Maßnahmen der Klimaanpassung zur Erhöhung der Lebensqualität der Menschen. Gefördert werden insbesondere investive Modellprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld, die durch eine direkte, weitreichende CO2-Minderung einen beispielhaften Beitrag zur Klimaanpassung leisten.

Als förderfähige Modellprojekte kommen beispielsweise in Betracht:

  • Parkanlagen und Gärten,
  • ökologisch nachhaltige bauliche Anlagen, bspw. Wegbefestigungen, innovative Be- und Entwässerungsanlagen sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung/Retention,
  • innovative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas und zur Entwicklung klimaangepasster Erholungsräume, insbesondere zur Nutzung durch die in urbanen Räumen lebenden Menschen,
  • Förderung klimaresilienter Bepflanzungen (Erhaltungsmaßnahmen, Nach-/Neupflanzungen, Maßnahmen zum Erhalt historischer Pflanzensorten und Naturdenkmale),
  • Maßnahmen zur baulichen Anpassung an Extremwetterereignisse,
  • Maßnahmen, die durch naturnahe Gestaltung und Pflege von Flächen und Gewässern zur Schaffung, zur maßgeblichen Steigerung und zum Erhalt von Biodiversität und zur Aufwertung der Flächen beitragen,
  • neue Nutzungsformen für Freiflächen/-räume und deren Management einschließlich Maßnahmen zur Erhöhung von Aufenthaltsqualitäten, Einbeziehung von erhaltenswerten Kulturgütern,
  • nachhaltige klimaresiliente Fassaden- und Dachbegrünungen,
  • innovative Ansätze zur Senkung von Pflege- und Unterhaltungskosten.

Bis zum Jahr 2023 sind insgesamt 200 Millionen Euro für das Programm vorgesehen.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger können sein: Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie andere Gebietskörperschaften und Projektträger wie Kirchen und Stiftungen. Adressat und Träger der Fördermaßnahme ist grundsätzlich der Zuwendungsempfänger, in dessen Gebiet sich die öffentlich zugängliche Fördermaßnahme befindet.

Im Regelfall erfolgt die Förderung der Modellprojekte durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten (Mitfinanzierungsanteil mind. 10 % plus Planungskosten). Der Eigenanteil soll auch über den Nachweis des Pflegeaufwandes für mehrere Jahre angerechnet werden können. Der Zuwendungsbetrag ist projektabhängig und sollte im Regelfall max. 3 Mio. € Modellprojekt für größere Projekte betragen. Auch geringere Zuwendungen für kleinere Projekte sind möglich.

Unterlagen zur Bewerbung können noch bis zum 31. Juli 2020 per Mail an Andreas.Mattfeldt@bundestag.de gesendet werden.

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