Die Bundesregierung hat am 02. Dezember das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Damit wird ein Ziel des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD erfüllt, nämlich die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, um den Kinderschutz und die Unterstützung für Familien zu verbessern, wie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mitteilt.

In Deutschland leben insgesamt 21,9 Millionen Menschen unter 27 Jahren, die von dem neuen Gesetz profitieren sollen. Hierzu zählen unter anderem 360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben, 3-4 Millionen Heranwachsende, die einen Elternteil haben, der an einer psychischen Krankheit leidet, sowie 31.000 Jugendliche, die jährlich aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden.

Ziel des Gesetzes ist, die Kinder und Jugendlichen zu stärken. Hierzu werden durch den Gesetzesentwurf zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die sich in die Bereiche Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen und Beteiligen einordnen lassen. Im Bereich Schützen soll beispielsweise die Kommunikation zwischen den Jugendämtern und Ärzten verbessert werden und Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien entwickelt und angewandt werden. Im Bereich Stärken soll insbesondere die Selbständigkeit der Heranwachsenden begleitet, gestärkt und ausgebaut werden. Zugleich sollen auch regionale Erziehungsberatungsstellen geschaffen werden, die Eltern schnell und unbürokratisch Unterstützung zukommen lassen können, wenn diese aufgrund besonderer Situationen nicht vollumfänglich in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern.

„Das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen schafft Räume, in denen sich die Heranwachsenden selbständig entfalten können und bringt zugleich Unterstützungsmaßnahmen für Familien auf den Weg. Da sich unsere Gesellschaft und unsere Berufswelt in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt hat, ist es wichtig, dass auch die Unterstützungsangebote des Staates mit der Zeit gehen und damit im Hinblick auf prekäre familiäre Situationen präventiv agiert wird“, so der Bundestagsabgeordnete Willsch.

An der Erarbeitung des Gesetzentwurfes waren 5.410 Personen unmittelbar beteiligt, die entweder als Experten oder Teilnehmer von Befragungen direkten und indirekten Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes nehmen konnten.

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