Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. „Das sind gute Nachrichten für den Weinbaustandort Deutschland – und für die Verbraucher! Denn mit der Novelle des Weingesetzes und einer Änderung der Weinverordnung schaffen wir bessere Vermarktungschancen für unsere Winzer und mehr Klarheit für Verbraucher“, teilt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mit.

Ziel ist, dass unsere Winzer ihren Weinabsatz wieder steigern und dabei auch bessere Preise für ihre Weine erzielen. Dies ist insbesondere deswegen notwendig geworden, da die Entwicklung der Weinausfuhren an Drittländer seit 2008 zwar europaweit positiv verlaufen ist, sich der Absatz aus Deutschland jedoch rückläufig entwickelt hat. Daher soll die Gesetzesnovelle einerseits dazu beitragen, den Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und zugleich Verbraucher stärken, indem mehr Transparenz geschaffen wird. „Die Novelle kommt genau zur richtigen Zeit, denn die wirtschaftliche Situation ist für viele Winzer heute schwieriger denn je: Die Corona-Krise hat gerade denjenigen Erzeugern Absatzeinbußen beschert, die an Gastronomie und Hotellerie liefern“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Willsch. Außerdem fehlt mit der Corona-bedingten Absage aller Weinfeste dieser Vertriebskanal in diesem Jahr völlig.

In Deutschland gilt bislang, dass jeder Wein – unabhängig von seiner Herkunft – ein Spitzenerzeugnis werden kann. Ausschlaggebend ist das Mostgewicht, das so genannte Prinzip der „Qualität im Glase“. Es hat sich aber in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Prinzip seine Schwächen hat – denn nicht jede Herkunft ist geeignet, einen Spitzenwein hervorzubringen. Deshalb soll zukünftig ausschlaggebend sein, „wo“ ein Wein angebaut wird. Das so genannte „terroir“ soll eine größere Rolle spielen: Denn Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmen maßgeblich die Weinqualität. Schon seit Jahren hat die Universitiy Geisenheim auf ihrem Weinfeststand in Wiesbaden den Verbrauchern die geschmackliche Vielfalt unterschiedlicher Lagen mit großem Erfolg demonstriert.

Entsprechend soll das deutsche Qualitätsweinsystem stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden, das sich im europäischen Umfeld bereits durchgesetzt hat. Die romanischen Länder sind international damit sehr erfolgreich – und auch die Verbraucherinnen und Verbraucher haben so mehr Klarheit und Orientierung. Die Grundlage dafür soll durch eine sogenannte Herkunftspyramide geschaffen werden: Angefangen bei „Deutschem Wein“ bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Jede Herkunft soll für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen „je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“.

„Zugleich setzt es sich die Bundesregierung zum Ziel, den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen. Hierfür sollen künftig auch EU-Fördergelder effektiver genutzt werden“, erklärt Willsch, „Deutsche Winzer sollen im Wettbewerb mit anderen besser bestehen können.“

Dafür wird Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung künftig mehr Geld zur Verfügung gestellt. Der Betrag für die Absatzförderung auf Bundesebene wird um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt – das entspricht einer Aufstockung der Mittel um ein Drittel.

„Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wollen wir unseren Winzern den Rücken stärken und Marktanteile ausbauen – national wie international. Es geht um mehr Wertschöpfung, bessere Vermarktungschancen, aber auch um mehr Klarheit und Wahrheit für die Verbraucher am Weinregal“, so der Willsch abschließend.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag