Der Bund legt einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf. Dies teilt der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

"Der Besuch von Konzerten, Theater-, Opern- oder Filmaufführungen, von Ausstellungen, Lesungen oder Musicals gehört für viele Bürger ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Corona-Pandemie endete dies abrupt. Ein Stillstand, der auch gravierende wirtschaftliche Folgen für die Kulturbranche hatte. Aktuell geben Fortschritte bei der Impfkampagne, spürbar sinkende Inzidenzzahlen und erste Öffnungsschritte Grund zur Hoffnung. Dennoch bestehen für kulturelle Veranstaltungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen und Beschränkungen. Vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um sich in dieser Unsicherheit auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Hier setzt der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an", so Willsch weiter.

Der Sonderfonds unterstützt Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:
1. Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
2. Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen steht seit dem 15. Juni 2021 bereit. Nähere Information finden Interessierte auf der eigens eingerichteten Homepage: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (sonderfonds-kulturveranstaltungen.de)

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