Viele Landwirte wollen in Tierwohl investieren, scheitern dabei aber an rechtlichen Hürden. Das Baurecht bremst Landwirte bei geplanten Stallumbauten aus. Im Fall von Umbauten verlieren sie den Bestandsschutz. Diese Stallbaubremse haben wir für die Sauenhalter in Deutschland gelöst. Denn wir haben auf Fraktionsinitiative hin das Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung verabschiedet. Damit haben wir auch die Weichen dafür gestellt, dass Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro abfließen können. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Wir hätten als Unionsfraktion gerne auch den anderen Nutztierhaltern geholfen. Deshalb hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart: Wer Ställe zu Tierwohlzwecken modernisieren will, muss den Bestandsschutz behalten. Die Bundesregierung hatte dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir mit einer Fraktionsinitiative auch parallel eingebracht haben. Dieser lag trotz 1. Lesung und Anhörung seit September auf Eis und wurde dann endgültig von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Das war und ist zutiefst bedauerlich. Wer in öffentlichen Debatten mehr Tierwohl fordert, muss tierfreundlichere Ställe ermöglichen – für ALLE Nutztierhalter. Genau dafür setzen sich übrigens gemeinsam mit uns inzwischen auch die Länder ein,“ erklärt Klaus-Peter Willsch.

„Der Bundesrat fordert seit Dezember 2020 eine neue Privilegierung im Baugesetzbuch für alle Tierhalter und für alle baulichen Maßnahmen zu Tierwohlzwecken. Diese Forderung konnten wir allerdings mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht abschließend aufgreifen und lösen. Umso wichtiger war es uns, noch für eine Gruppe etwas zu erreichen, die zwingend und am dringendsten eine Regelung braucht – unsere Sauenhalter. Denn Bundesregierung und Bundesrat hatten den Regelungsrahmen für diese im Februar verändert und verschärft. Durch die siebte Verordnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Umbauten zwingend erforderlich. Diese waren aber bislang baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Durch das neue Gesetz haben wir diesen Stau jetzt aufgelöst. Und so können die Mittel aus dem Stallumbauprogramm abfließen. Wir hatten als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass der Bund sauenhaltende Betriebe bei dem Umbau ihrer Ställe mit insgesamt 300 Millionen Euro unterstützt. Dies sind gute Nachrichten für die Sauenhalter in meinem Wahlkreis. Sie haben nun Planungssicherheit und können Fördermittel effektiv nutzen,“ so Willsch weiter.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag