Berlin / Frankfurt, 31.1.2020: Bettina M. Wiesmann MdB und Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB (beide CDU): „Meilenstein für Mobilität und Klimaschutz - Bundestag beschließt wichtige Gesetze für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland“

Die beiden Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordneten Bettina M. Wiesmann und Prof. Dr. Matthias Zimmer zeigen sich hoch erfreut, dass der Deutsche Bundestag in dieser Woche vier Gesetze beschlossen hat, die, schon jedes für sich genommen, Meilensteine für den kraftvollen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland darstellen. Dazu gehören (1) neue Regelungen zur Planungsbeschleunigung, (2) der Beschluss, bei 12 wichtigen Projekten im Schienen- und Wasserstraßenausbau das Planungsrecht dem Bundestag zu überlassen, sowie die deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel durch das (3) Regionalisierungs- und das (4) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. „Wir stellen damit wichtige Weichen, um unser Land fit für die Zukunft zu machen, die für Mobilität und Wirtschaft entscheidende Verkehrsinfrastruktur zügig zu verbessern und auf dem Weg zu unseren Klimaschutzzielen schneller voran zu kommen“, betonen die beiden CDU-Abgeordneten.

Die beiden Gesetze zur Planungsbeschleunigung stellen wichtige Weichen für den zügigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Es muss künftig nicht mehr für jede Brücke, die an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt wird, ein vollständiges Planungsverfahren durchlaufen werden. Des Weiteren wird mit dem Instrument des Maßnahmengesetzes künftig der Bundestag das Planungsrecht für wichtige Verkehrsprojekte feststellen können. Zugleich wird die Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Vorhaben gestärkt, indem die Betroffenen frühzeitig und vor dem vorgeschalteten behördlichen Verfahren eingebunden werden. Ein Erörterungstermin muss immer stattfinden und ist nicht verzichtbar. „Die vielen Milliarden Euro Steuermittel müssen zügig vor Ort verbaut werden, um Verkehrswege zu modernisieren und auszubauen“, erklärt Zimmer.

Das „Regionalisierungsgesetz“ enthält von den Ländern jährlich abrufbare Mittel aus dem Steueraufkommen des Bundes, die von bisher 8,6 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2031 nach und nach um 5,2 Milliarden Euro erhöht werden. Schon die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesen Mitteln kann insbesondere der Betrieb von mehr Regional- und S-Bahnen finanziert werden.

Mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden Projektmittel bereitgestellt, die von den Kommunen oder den Ländern beim Verkehrsministerium für die Bestandssanierung von ÖPNV-Anlagen wie Gleisen sowie für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs (darunter fallen auch Straßenbahnen und U-Bahnen) beantragt werden können. Auch die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden aufgestockt: Von derzeit 332 Millionen Euro auf rd. 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich.

„Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel haben die Länder die Möglichkeit, den ÖPNV deutlich auszubauen und attraktiver zu gestalten. Die Mittel für Instandhaltung und Ausbau von Flotten, Anlagen und Bahnhöfen geben wichtigen zusätzlichen Schub - für die regionale Wirtschaftskraft, den Klimaschutz und die Luftreinheit in den Ballungsräumen sowie die Mobilität der Bevölkerung insgesamt“, so Wiesmann weiter.

Hinzu kommt die Rahmenvereinbarung zur Stärkung der Deutschen Bahn im Rahmen des Klimaschutzpaketes, die 11 Milliarden Euro umfassen. Das Gesamtvolumen all dieser Gesetze beläuft sich auf 17,9 Milliarden Euro.

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