Berlin/Frankfurt, 24. März 2020: Bettina M. Wiesmann und Prof. Matthias Zimmer (beide CDU): „Wichtiges Signal des Vertrauens: Maßnahmenpaket der Bundesregierung hilft, wo Hilfe aktuell am dringendsten benötigt wird.“

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, die neben den großen und mittleren Unternehmen vieler Branchen und ihren Beschäftigten auch kleinere Betriebe, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende betrifft, hat die unionsgeführte Bundesregierung zusätzlich zu den bereits getroffenen Maßnahmen gestern ein großes Maßnahmenpaket verabschiedet, welches morgen durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat bestätigt werden soll.

Kleine Firmen und Solo-Selbstständige, die nachweislich durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auf Zuschüsse des Bundes von bis zu 15.000 Euro über drei Monate hoffen. Das Paket sieht hierzu 50 Milliarden Euro vor. Vom Volumen her umfangreicher sehen die Maßnahmen für große Unternehmen aus: Geplant ist ein Fonds, in den Hunderte Milliarden Euro einfließen werden. Hinzu kommen ein unbegrenztes Kreditprogramm sowie die Möglichkeit der Verstaatlichung großer Unternehmen, die sich auf die Dauer der Krise beschränkt und danach wieder rückgängig gemacht wird. Die Kosten für die Hilfsprogramme belaufen sich für das laufende Jahr auf über 120 Milliarden Euro. Über eine Notfallregel wird die im Grundgesetz veranlagte Schuldenbremse dafür außer Kraft gesetzt.

Hierzu Bettina M. Wiesmann, CDU-Bundestagsabgeordnete für den Frankfurter Norden, Osten und Süden: „Nach den wichtigen Anpassungen beim Kurzarbeitergeld vorletzte Woche unterstützt dieses Paket jetzt die Unternehmen selbst. So können beispielsweise große Unternehmen anstehende Steuerzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt tätigen. Darüber hinaus gibt es wichtige Zuschüsse und Überbrückungshilfen für kleine Firmen und Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen“, fährt Wiesmann fort. „Gründer und Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind unverzichtbarer Bestandteil unseres ‚economic and social fabric‘ - unseres Wirtschaftssystems der Sozialen Marktwirtschaft, das viele Leistungen in kleinen Einheiten, dezentral und vor Ort erbringt und sich dazu jeden Tag an veränderte Bedürfnisse anpasst und ein Stück weit neu erfindet. Damit dieses System sich nach Corona rasch erholen und zu seiner Leistungsfähigkeit zurückfinden kann, müssen Selbstständige, Gründer und Unternehmer genau jetzt unterstützt werden.“

„Als ebenfalls besonders wichtig erachte ich die Anpassung bei der Kindergrundsicherung für Familien, die durch Corona mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben: Der wichtige Kinderzuschlag wird künftig auf Basis des aktuellen Einkommens gezahlt und berücksichtigt damit Familien, die beispielsweise von Kurzarbeit betroffen sind, sofort“, so Wiesmann, Mitglied im Familienausschuss und der Kinderkommission des Deutschen Bundestags. „Auch der verbesserte Mieterschutz, sobald ein Zusammenhang wirtschaftlicher Not mit der Corona-Pandemie glaubhaft gemacht wird, hilft.“

Matthias Zimmer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt: „Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, Selbständige und Kleinunternehmer trifft es besonders hart. Für die Zeit der Krise werden wir deswegen Verfahren verschlanken, um sicherzustellen: Wer Hilfe braucht, bekommt Hilfe - und zwar schnell und unbürokratisch." Es gelte, der Staat zahle die Grundsicherung und übernimmt dabei alle Miet- und Heizkosten für bis zu ein Jahr. Niemand müsse dafür sein Erspartes antasten und „niemand muss um seine Wohnung fürchten", betont Zimmer.

Zu diesen Maßnahmen für Betriebe, Arbeitnehmer und Familien kommen mindestens drei Milliarden Euro Unterstützung für Krankenhäuser. Gelder fließen beispielsweise für zusätzliche Intensivbetten und die Verschiebung von Operationen zugunsten der Behandlung von Corona-Patienten.

Um besser auf die Verbreitung von Infektionen reagieren zu können, soll schließlich das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Die Änderung sieht für den Krisenfall umfangreiche Sonderrechte vor, die der Bund für sich beanspruchen kann und die auch die Auswertung von Handydaten mit einschließen. Eine Lockerung des Insolvenzrechtes soll Unternehmen vor einer Insolvenz bewahren, die aufgrund der Epidemie in Schieflage geraten sind: Anstatt normalerweise vier Wochen, haben Unternehmen nun bis zum Herbst Zeit, den Antrag auf Insolvenz zu stellen. Vereine werden entlastet, indem sie ihre Haupt- sowie Jahresversammlungen online abhalten dürfen.

„Wichtig ist nun, dass wir schnell handeln. Fragen wie z.B. beim Mieterschutz, der nicht einseitig zu Lasten von Vermietern und Bauherren von unverzichtbarem Wohnraum gehen darf, oder hinsichtlich der Wirkungen auf die Krankenhausfinanzierung müssen auch nach Inkrafttreten beobachtet und ggf. rasch geklärt werden. Wir brauchen auch ein Signal des Vertrauens, dass umgehend und kraftvoll gehandelt wird; sollte sich eine neue Lage oder Anpassungsbedarf ergeben, werden wir natürlich nachsteuern“, so Wiesmann und Zimmer abschließend.

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