Berlin/Frankfurt, 20.05.2020: Bettina M. Wiesmann MdB: "Richtige Entscheidung der Bundesregierung: Verlängerte Lohnersatzzahlungen entlasten Familien und schützen Kinder in der Corona-Krise."

In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Zweite Pandemie-Schutz-Gesetz verabschiedet. Darin enthalten sind neben medizinischen und rechtlichen auch familienpolitische Maßnahmen enthalten, die bspw. die häusliche Pflege betreffen. Die befristeten Lohnfortzahlungen für Familien, die aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen die Kinderbetreuung selbst übernehmen und daher Einkommensverluste in Kauf nehmen müssen, wurden zunächst nicht verlängert.

Die Bundesregierung bessert jetzt nach: Eltern, die ihre Kinder wegen der Schließung von Kita oder Schule zuhause betreuen müssen, sollen die Lohnersatzzahlungen künftig jeweils 10 Wochen, Alleinerziehende bis zu 20 Wochen erhalten.

Hierzu erklärt Bettina M. Wiesmann (CDU), Mitglied im Familienausschuss und der Kinderkommission des Deutschen Bundestags: "Ich bin sehr froh, dass Eltern, die wegen der angeordneten Schließung von Kita oder Schule ihre Kinder selbst betreuen müssen, länger Lohnersatz bekommen werden. Dass das Bundeskabinett dies heute beschließen will, zeigt, dass Familien Gehör finden und sich auf die Politik verlassen können."

Wiesmann hatte sich bereits vor einem Monat für die behutsame Öffnung von Spielplätzen zur Entlassung von Familien ausgesprochen und die vorsichtige Wiederaufnahme von Schulbetrieb und Kinderbetreuung befürwortet. Bei der Abstimmung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte sie sich vergangene Woche in einer persönlichen Erklärung für eine Entfristung der bisherigen Entschädigungsregelung für betreuende Eltern eingesetzt.

"Dank unserer Initiative als Familienpolitiker der Union werden Familien und besonders die alleinerziehenden Mütter und Väter weiterhin deutlich von den Folgen der Corona-Krise entlastet”, unterstreicht die Frankfurter Abgeordnete. “Denn wer keine andere Betreuungsmöglichkeit hat, muss seine Kinder in der Pandemie selbst betreuen, auf Kosten seiner Erwerbstätigkeit - trotz Rechtsanspruch. Dafür können die Eltern nichts und bekommen deshalb 2/3 ihres Einkommens ausbezahlt.Den Eltern wird damit ein Stück finanzieller und organisatorischer Sicherheit zurückgegeben, denn Schulen und Kitas öffnen erst nach und nach wieder. Von einem Normalbetrieb ist längst noch nicht zu sprechen.”

"Die Koalition steht an der Seite der Familien. Es kann bei so umfassenden Gesetzen, die in kürzester Zeit formuliert und verabschiedet werden müssen, auch einmal notwendig werden, dass nachjustiert werden muss. Gut, dass dies nun im Sinne der Familien erfolgt ist. Ich hoffe sehr, dass die Verlängerung ausreichen wird und die Einrichtungen bald alle wieder geöffnet haben", so Wiesmann abschließend.

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