Linke und Grüne sollten endlich ideologische Scheuklappen ablegen. Wir brauchen Klarheit und Konsequenz in der Asyl- und Migrationspolitik.”

Am heutigen Freitag stimmt der Bundestag über das Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten ab.

Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Zimmer erklärt dazu, er hoffe, dass die Grünen die längst fällige Einstufung im Bundesrat nicht erneut zu Fall bringen, wie sie das 2017 getan haben. „Asylbewerber aus diesen Staaten haben faktisch keine Aussicht auf Anerkennung. Kurios aber ist, dass die Grünen-Vorsitzende Baerbock vor Weihnachten einerseits die konsequente Abschiebung straffälliger abgelehnter Asylbewerber fordert und jetzt auf der anderen Seite nicht bereit ist, dafür die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Einstufung der Länder als sichere Herkunftsstaaten ist das klare Signal für die Menschen in den Ländern verbunden, sich nicht unter dem Deckmantel der Asylsuche auf den Weg nach Deutschland zu machen“, so Zimmer.

Bettina M. Wiesmann (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Norden, Osten und Süden Frankfurts, ergänzt: "Die Gesetzesänderung wird die Aufenthaltszeit von Menschen, die praktisch ohne Aussicht auf Asyl in der Bundesrepublik sind, deutlich verkürzen. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wollen wir die Zuwanderung in unser Land weiter ordnen und steuern und den Missbrauch unseres Asylsystems weiter eindämmen. Nur eine sehr kleine Zahl der Bewerber aus den Maghreb-Staaten und aus Georgien kann in den Asylverfahren überhaupt einen Schutzbedarf darlegen; sie kommen zumeist aus asylfremden, besonders wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Für diese Gruppe ist der Weg über unser Fachkräftezuwanderungsgesetz oder über die Verfahren der Genfer Flüchtlingskonvention gedacht, nicht ein aussichtsloses Asylverfahren. Es ist wichtig, dass wir dieser notwendigen Unterscheidung auch gesetzlich Rechnung tragen."

“Dies ist eine Entscheidung mit Signalwirkung: Die Anreize für eine Asylbeantragung aus nicht asylrelevanten Gründen werden verringert, unsere Behörden entlastet und damit auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für eine geordnete Asyl- und Migrationspolitik gestärkt. Ideologische Scheuklappen bringen uns hier nicht weiter, es braucht Klarheit und Konsequenz”, so Wiesmann und Zimmer abschließend.

Hintergrund:
Die Bestimmung aller vier Staaten zu sicheren Herkunftsländern geschieht auf der Grundlage von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Durch die Einstufung sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten beschleunigt werden.

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