Berlin/Frankfurt, 12.12.2019: Nach gründlicher Diskussion hat die Unionsfraktion am 10. Dezember 2019 mit großer Mehrheit ein Positionspapier zum „Verbraucher- und Gesundheitsschutz bei Tabakprodukten und E-Zigaretten“ verabschiedet. Es dient vor allem dem Jugendschutz.

Hierzu die Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU), Mitglied im Familienausschuss: „Rauchen ist extrem schädlich. Das belegen die 121.000 Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben. Damit sind Tabakprodukte die giftigsten legalen Genussmittel. E-Zigaretten haben nochmal ein eigenes Suchtpotential, weil die verdampften „Liquids“ Geschmacksstoffe enthalten, die eher Süßigkeiten gleichen."

In ihrem Positionspapier fordert die Union die Beendigung von Außenwerbung für Tabakprodukte im öffentlichen Raum (für herkömmliche Tabakprodukte ab 2022, für Tabakerhitzer ab 2023, für E-Zigaretten ab 2024). Die Kinowerbung soll an den Jugendschutz angepasst werden: Es darf keine Werbung vor oder in Filmen geben, die nicht für Minderjährige freigegeben sind. Unentgeltliche Abgaben von Tabakprodukten soll es nur noch im Tabakfachhandel geben, also nicht in Raststätten oder Supermärkten. Neue Produkte wie E-Zigaretten und Rauchmittel ohne Tabak sollen ebenfalls in den Jugendschutz einbezogen werden, dieser Bereich war bisher gar nicht geregelt.

„Die Beurteilung von Werbung setzt Mündigkeit voraus. Erwachsene können abwägen und Risiken abschätzen. Kinder und Jugendliche hingegen sind für die emotionale Tabakwerbung besonders ansprechbar, welche Freiheit und Zwanglosigkeit vermittelt. Ergebnis des Zigarettenkonsums ist gesundheitliche Schädigung und oft Sucht, und Sucht ist kein Ausdruck von Freiheit, sondern von Zwang“, erläutert Wiesmann, die zudem Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist.

Von „Verboten“ könne man in diesem Zusammenhang nur bedingt sprechen. Ziel sei in erster Linie der Jugendschutz. Weder das Rauchen noch Tabakprodukte würden verboten. Geregelt werde der Zugang zu Tabakprodukten für Jugendliche, der schließlich mit Werbung beginne. Bei anderen jugendgefährdenden Produkten sei dies bereits der Fall, fährt Wiesmann fort.

„Ich sehe in diesen Vorschlägen einen Meilenstein. Sie schützen die Jugend dort, wo es notwendig ist, sie erhalten gleichzeitig den betreffenden Wirtschaftszweig, und die entsprechen schließlich der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten internationalen Tabakrahmenkonvention“, fasst Wiesmann zusammen. „Die Entscheidung war überfällig, jetzt kann gesetzgeberisch gehandelt werden.“

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