Bettina M. Wiesmann MdB: „Große Reform des 8. Sozialgesetzbuchs justiert das Verhältnis der Jugendhilfe zu Familien neu - zum Wohle von Kindern und Eltern“

Zum gestern vom Bundestag verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erklärt die Frankfurter Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU), die dem Familienausschuss und der Kinderkommission des Bundestags angehört:

„Dieses Gesetz ist die umfangreichste Reform auf dem Gebiet der Familienpolitik dieser Koalition. Profitieren werden von einer zielgenauen und bedarfsorientierten Kinder- und Jugendhilfe vor allem die jungen Menschen und Eltern, die auf Unterstützung angewiesen sind. So wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure z.B. beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen verbessert, und Ärzte werden besser einbezogen. Einrichtungen der Jugendhilfe werden besser beaufsichtigt als bisher, damit sie die Entwicklung der anvertrauten Kinder nicht gefährden, statt sie zu fördern.

Mir ist besonders wichtig, dass die Betroffenen mehr Rechte gegenüber den Behörden erhalten. Dies war auch eine wichtige Empfehlung der Kinderkommission in ihrer Stellungnahme von 2018. So soll die Bildung von Interessenvertretungen der Betroffenen wie auch ehrenamtlicher Helfer nicht nur gefördert werden, die Jugendhilfe muss mit ihnen auch zusammenarbeiten. Kinder- und Jugendliche werden in allen Prozessen intensiver beteiligt, unabhängige Ombudsstellen sollen flächendeckend eingerichtet werden und Kinder wie Eltern beraten und unterstützen. Und auch wenn Kinder in Einrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht sind, soll der Kontakt zu ihren Eltern aufrechterhalten werden. Die Rechte von Familien und Kindern müssen damit gerade von den Einrichtungen besonders beachtet werden, die selbst ihren Teil zum Schutz der Kinder beitragen. Deshalb sehe ich die Sorge mancher Erwachsener vor der Einführung eines Kindergrundrechts gerade in diesem sensiblen Bereich des staatlichen Wächteramts als unberechtigt an. Ganz im Gegenteil werden alle Behörden explizit angehalten, die Rechte von Kindern und Eltern zu achten.“

Wiesmann, in ihrer Fraktion für Jugendpolitik zuständig, fährt fort: „Ich bin auch zufrieden, dass die Kostenbeteiligung junger Menschen, die in Heimen oder bei Pflegeeltern aufwachsen, auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens begrenzt wird. Zusätzlich werden Freibeträge eingeführt und Einkommen aus Ferienjobs oder dem Ehrenamt nicht mehr angerechnet. Die jungen Menschen erhalten damit zusätzlich zur Anerkennung für ihr Tun schon einen Teil der Verantwortung für das Leben, das sie nach Verlassen der Einrichtung führen werden, nämlich ihre Ausgaben unter Kontrolle zu halten.“

Kinder von psychisch oder suchtkranken Eltern, so Wiesmann weiter, würden künftig in kurzfristigen Notsituationen schnelle Unterstützung und Entlastung erhalten, denn häufig verrichteten sie einen Großteil der Hausarbeit. Hier gehe es um bis zu 3 Millionen Kinder. Schließlich werde im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie durch die neue Möglichkeit der gemeinsamen betreuten Unterbringung beider Elternteile dafür gesorgt, dass das Kind von keinem Elternteil langfristig getrennt sei.

„Insgesamt hat der Bundestag hier viele Facetten der Förderung des Aufwachsens von Kindern hin zu einem erfolgreichen Leben in der sozialen Gemeinschaft verbessert, soweit sie nicht von den Familien geleistet werden können. Es ist gut, dass sich alle Beteiligten konstruktiv in den Gesetzesbildungsprozess einbringen konnten; auch die Stellungnahme des Bundesrats wurde in vielen Punkten eingearbeitet. Ich hoffe, dass die Kommunen das Rüstzeug bekommen, damit das neue Kinder- und Jugendhilferecht als echter Dienst an Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wirken kann.“

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