Bettina M. Wiesmann MdB: "Erste Lesung zum Rechtsanspruch auf verlässliche Nachmittagsbetreuung für Grundschüler. Fünf Jahre Vorbereitungszeit und substanzieller Beitrag des Bundes vorgesehen. Wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe kommt auf den Weg!"

Gestern hat der Bundestag in erster Lesung das Vorhaben beraten, beginnend ab 2026 Grundschülern einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Damit können Eltern eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder einplanen, während ihre Kinder mehr Förderung durch ein erweitertes Lernangebot, Hausaufgabenbetreuung und freie Angebote je nach Neigung und Freundesgruppen erfahren.

Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU) versichert: "Es wird kein 8-Stunden-Pflichtprogramm für alle geben. Uns ist die Freiwilligkeit bei diesen Ergänzungsangeboten wichtig, denn Heranwachsende benötigen auch wachsende Freiräume und sollen über ihren Nachmittag möglichst frei entscheiden. Wir wollen deshalb, dass die Schulen ein vielfältiges Angebot, auch von freien Trägern und Vereinen, vorhalten, doch müssen die Kinder auch Raum und Zeit haben, ihren besonderen Hobbies nachzugehen oder Zeit mit Freunden und Familie zu verbringen, was sie sich ganz überwiegend wünschen."

Der Bund will den Ländern 3,5 Mrd. Euro für Investitionen und zusätzlich auf bis zu 1 Mrd. Euro jährlich wachsende Zuschüsse zu den Betriebskosten zur Verfügung stellen. “Das ist ein substanzieller Beitrag zur Erfüllung einer wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, unterstreicht die Familienpolitikerin. "Aber natürlich sind auch Kommunen und Länder gefordert, schon aufgrund ihrer originären Zuständigkeit für Bildung und Betreuung. Dazu bin ich mir sicher, dass viele Familien mit guten Einkommen zu einer hochwertigen Nachmittagsbetreuung gern einen gewissen Eigenbeitrag leisten werden, insbesondere für Bildungsangebote im nonformalen Bereich. Selbstverständlich dürfen Familien mit kleineren Einkommen aber nicht ausgeschlossen werden."

Der Anspruch soll schrittweise ab 2026 greifen, damit Länder und Kommunen die Herkulesaufgabe der Vorbereitung stemmen können. Wiesmann, Mitglied im Familienausschuss und der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, erklärt: "Neben den Um- und Erweiterungsbauten für zusätzliche Räume und Mensen wird die größte Herausforderung darin bestehen, ausreichend qualifizierte Fachkräfte zu finden. Es werden neben Erziehern und Pädagogen auch Sozialarbeiter und Trainer gebraucht, vielleicht auch aus angrenzenden Berufsfeldern und bei entsprechender Zusatzqualifikation oder praktischer Erfahrung."

Hessen habe mit seinem „Pakt für den Nachmittag“ ein wegweisendes Konzept entwickelt, bei dem die Schulen mit Vereinen, Musikschulen und freien Trägern vor Ort zusammenarbeiteten. "Hier werden die Anforderungen von Familie und Beruf, individuelle Bedürfnisse und Wahlfreiheit bereits sehr gut miteinander verbunden", erklärt Wiesmann.

"Mit dem zeitlichen Vorlauf können alle Beteiligten sich in den nächsten Jahren gut auf den Rechtsanspruch vorbereiten. Eltern werden ihre Zeit für Arbeit und für Familie besser aufteilen können, und die Kinder können von einem abwechslungsreichen Schulnachmittag profitieren. Freiwilligkeit, Trägervielfalt und Flexibilität sind die Pfeiler dieses guten Ganztagskonzepts, das die Handschrift der Union trägt. Alle Beteiligten sollten diese Chance jetzt ergreifen", so Wiesmann abschließend.

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