Berlin/Frankfurt, 02.07.2020

Bettina M. Wiesmann MdB: „Endlich mehr Schutz für kindliche Opfer sexualisierter Gewalt und bessere Qualifizierung der Familienrichter! Das Justizministerium will Forderungen der Kinderkommission und der CDU/CSU-Fraktion bis Herbst in Gesetzesform bringen.“

Gestern hat das Justizministerium ein Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Öffentlichkeit präsentiert.

Hierzu erklärt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU): „Ich bin sehr zufrieden, dass nun wirklich Bewegung in die von der CDU/CSU-Fraktion seit mehr als einem Jahr geforderte Bekämpfung des Kindesmissbrauchs kommt. Auch die Kinderkommission hat im letzten Sommer unter meinem Vorsitz in einer Stellungnahme gefordert, dass frühzeitig mehr gegen die Missbrauchsgefahren im Zusammenhang mit digitalen Medien unternommen wird. Täter müssen wissen, dass sie künftig nicht mehr mit kleinen Strafen davonkommen, wenn sie Kindesmissbrauch, in welcher Form auch immer, begehen. Auch werden dann hoffentlich alle endlich begreifen, dass Besitz und Verbreiten von Aufnahmen des Missbrauchs ebenfalls Straftaten sind, denn sie schädigen die Opfer langanhaltend. Erzwungene Handlungen sind immer Gewalt, aber das sind sie erst recht, wenn sie an Kindern begangen werden. Hier muss der Staat alles tun, damit Kinder nicht missbraucht und Täter nicht mehr leicht davonkommen können. Ich bin froh, dass Ministerin Lambrecht ihre anfangs zögerliche Haltung nun in eine konstruktive Ankündigung umgewandelt hat.“

Schon Ende 2018 hatte die Kinderkommission unter Wiesmanns Vorsitz mehr Einfühlungsvermögen von Richtern und eine richtige Qualifizierung von Verfahrensbeiständen gefordert. Hierzu führt die Familienpolitikerin aus: „Häufig bleiben Taten unerkannt, wenn Familienrichter und Verfahrensbeistände nicht mit verstörten traumatisierten Kindern umgehen können. Wir hatten deshalb eine fachliche Qualifikation von Richtern verlangt, bevor sie als Familienrichter eingesetzt werden. Dem kommt das Reformpaket des Justizministeriums nun nach. Es sollen bestimmte Eingangsvoraussetzungen festgelegt werden, die Familien- und Jugendrichter befähigen, ihr Amt hier richtig wahrnehmen zu können. Auch sollen Gerichte begründen müssen, wenn sie ein Kind nicht anhören. Das haben die Gerichte in den grässlichen Missbrauchsfällen von Staufen und Münster eben nicht getan, und so blieben die schweren Verbrechen der Täter unentdeckt.“

„Dass nun auch überlegt wird, die Bundesländer zur Bestellung unabhängiger Missbrauchsbeauftragter zur Vorbeugung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu bewegen, unterstütze ich voll und ganz, denn die größte Hilfe für Kinder ist, dass die Taten gar nicht erst stattfinden“, so die Abgeordnete abschließend.

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