Berlin/Frankfurt, 30.10.2020: Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in erster Lesung behandelt.

Hierzu erklärt die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU), die auch Mitglied der Kinderkommission des Bundestags ist: "Das Gesetz ist ein Meilenstein, weil endlich Strafverfolgung, kindgerechte Ermittlung und Prävention zusammen gesehen und gestärkt werden. Aus Sicht der Familienpolitiker ist die Reform lange überfällig, so hat etwa die Kinderkommission des Bundestags 2018 auf meine Initiative viele Facetten des jetzigen Gesetzes zusammengetragen - vor Lügde, Münster und Bergisch-Gladbach."

"Ich bin froh", so die Familienpolitikerin weiter, "dass Täter durch dieses Gesetz deutlich eher damit rechnen müssen, entdeckt und damit zur Rechenschaft gezogen zu werden. So wird schon der Besitz von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (Kinderpornographie) als Straftat geahndet. Daraus resultieren unmittelbar bessere Ermittlungsbefugnisse, etwa bei Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung. Deshalb wirken die vorgesehenen Strafverschärfungen auch abschreckend. Ebenso erhoffen wir uns mehr Schutz für die Kinder durch Aufnahme solcher Taten in das erweiterte Führungszeugnis und eine deutlich verlängerte Frist bis zu ihrer Tilgung daraus. Pädokriminelle können dann nicht mehr Ort und Einrichtung wechseln und sich in ähnlichen beruflichen oder ehrenamtlichen Zusammenhängen abermals an mögliche Opfer heranmachen.“

Wiesmann fährt fort: „Wichtig ist mir auch, dass die Qualität in Kindschaftsverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren, bei denen Kinder als Opfer oder Zeugen einbezogen werden, durch dieses Gesetz deutlich verbessert wird. Zu oft, so war das auch im Fall Staufen, werden Kinder gar nicht oder nur oberflächlich gehört. Einfühlsamkeit, entwicklungspsychologische Kenntnisse und Gesprächsführung, aber auch Qualifikationsnachweise der die Kinder begleitenden Verfahrensbeistände werden nun bald Standard sein. Denn Kinder brauchen Gehör, zu ihrem eigenen Schutz, aber genauso zum Nutzen ihrer Familie."

"Den Kinderschutz zu verbessern, ist eine zentrale familienpolitische Ambition der Union in dieser Wahlperiode“, unterstreicht Wiesmann. „Unsere Fraktion hat in zwei Positionspapieren Probleme und Lösungen benannt, darunter auch das Verbot von Sexpuppen in Kinderform, das nun im Gesetzentwurf enthalten ist. Aber auch nach diesem Gesetz wird nicht alles getan sein; es besteht weiterer Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung, der sich unser Koalitionspartner leider versperrt. Nur sie ermöglicht die Rekonstruktion von Täternetzwerken. Auch sollten alle Bundesländer Landesbeauftragte für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch einrichten, die beispielsweise dafür sorgen, dass alle Schulen und Kindertagesstätten Schutzkonzepte einführen.“

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag