Berlin/Frankfurt, 22.7.2020

Bettina M. Wiesmann MdB: „Verzerrte und verzerrende Wahrnehmung: Bertelsmann mit irreführendem Schnellschuss zu Kinderarmut. Bund unterstützt Familien gezielt im Hinblick auf Erwerbsarbeit und Eigenständigkeit - die beste Abhilfe und Vorbeugung ggü. Kinderarmut. Zusätzliches ‚Teilhabegeld‘ ist überflüssig.“

Die Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann MdB, Mitglied im Familienausschuss und der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, äußert sich zur neuesten Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung:

„Eine neue Kurzstudie der Bertelsmann-Stiftung („Kinderarmut: Eine unbearbeitete Großbaustelle“) behauptet, die Politik tue zu wenig, um Kindern ein Aufwachsen in Armut zu ersparen. Dem muss entschieden widersprochen werden. Gerade die gegenwärtige Koalition hat auf mehrere Initiativen der CDU/CSU hin vor allem Geringverdienern zu erheblichen Mehreinnahmen verholfen. So wurde der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind erhöht, und er schmilzt langsam mit steigendem Einkommen ab; das Kindergeld wurde und wird noch um insgesamt 25 Euro pro Kind erhöht; der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wurde auf die gesamte Dauer der Minderjährigkeit der Kinder ausgedehnt; und zuletzt wurde der zusätzliche steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt.

Es ist nicht seriös, dies als Nichtstun zu diffamieren. Ganz im Gegenteil, die immer wieder geforderte sogenannte „Kindergrundsicherung“ ist - auch in der von Bertelsmann geforderten Form - schon längst vorhanden: Für alle Kinder gibt es pro Monat 204 Euro Kindergeld, ab dem dritten Kind 210 und ab dem vierten 235 Euro. Ab 2021 gibt es für jedes Kind 15 Euro mehr im Monat. Hat ein Haushalt ein geringes Einkommen, werden pro Kind bis zu 185 Euro zusätzlich überwiesen, dieser Betrag sinkt mit steigendem Einkommen; es ist unnötig, etwas zu fordern, das es bereits gibt. Für Kinder, die in Familien mit Sozialhilfebezug leben, erhalten die Eltern einen Regelbedarf von 250 bis 328 Euro, der somit z.T. deutlich über dem Kindergeld von Berufstätigen liegt. Dazu werden den Grundsicherungsempfängern die Kosten für Miete und Nebenkosten von der Sozialkasse bezahlt. Wer berufstätig ist und nur wenig verdient, bekommt mit dem Wohngeld ebenfalls bedarfsgerecht Zuschüsse zur Miete.

Außerdem haben alle Kinder, deren Eltern nichts oder wenig verdienen, Anspruch auf Kostenübernahme von Ausgaben für die Schule und Teilhabe.

Da die Beantragung inzwischen nur einmal pauschal erfolgt, gibt es auch keine bürokratischen oder anderen Hemmnisse mehr.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Es gibt in Deutschland viele Kinder, die in Haushalten ohne oder mit geringen Einkommen leben. Ihnen hilft der Staat mit vielen Milliarden Euro, die aus den Steuerzahlungen der anderen Haushalte stammen. Es gibt keinen Grund, hier eine Ignoranz des Staates zu unterstellen. Eine pauschale Kindergrundsicherung dagegen müsste auf den Bedarf ihrer Eltern angerechnet werden, da käme nicht mehr bei den Familien an als jetzt. Oder sie führte dazu, dass Familien insgesamt auf Dauer in Abhängigkeit bleiben, das kann niemand ernsthaft wollen. Kinder benötigen die Erfahrung familiärer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, genau darauf zielt die bestehende Unterstützung: Sie holt nicht Kinder angeblich aus der Sozialhilfe, sondern führt Familien insgesamt, Eltern UND Kinder, aus der Abhängigkeit. Das ist der bessere Weg!
Die Studie, die auf Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit basiert, fordert außerdem mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung ihres Bedarfs. Das kann man machen, wenn es wohldurchdacht angestellt wird. Ich trete schon lange für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihrer Lebensumgebung ein.

Schaut man sich den Anhang der Studie an, eine ungeordnete Zusammenstellung der Kreise und Städte in den Bundesländern, die länger ist als die ganze Studie, stellt man schnell fest, dass die Armut sehr ungleich verteilt ist, von Gelsenkirchen mit 41,5 % der Kinder in Grundsicherungsbezug bis zum Kreis Pfaffenhofen (mitten in Bayern, aber weit weg von München) mit nur 1,8 %. Es wird schnell klar: Die Ansiedlung von Arbeitsplätzen hilft am besten aus der Armut, nicht die dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Sozialhilfe. Darüber macht sich die Studie allerdings keine Gedanken.

Was tatsächlich getan werden muss: Die Berechnung des Bedarfs von Kindern bei Grundsicherungsbezug der Eltern muss neu justiert werden; Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern müssen dauerhaft stärker entlastet werden als bisher. Am wichtigsten jedoch ist, Eltern in Arbeit zu bringen, damit sie aus eigenen Kräften ihre Familie tragen können. Die Bertelsmann-Stiftung meint, der Staat müsse dies tun. Ich sage dazu: Nein, der Staat darf nur helfen, er darf aber nicht die Pflicht und das Recht der Eltern ersetzen. Wo er das getan hat, musste das teuer mit Ineffizienz und Unfreiheit bezahlt werden. Familien brauchen vielleicht gezieltere und bessere Beratung, die kann der Staat leisten, aber auch viele andere Verbände und Organisationen, die auch das schon jetzt tun.“

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