Der Wetterauer Bundestagsabgeordnete Oswin Veith begrüßt, dass Aufwendungen für energetische Gebäudesanierungen ab 2020 steuerlich bis zu 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abgesetzt werden können:

"Das Klimaschutzprogramm, das wir in der letzten Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, beinhaltet auch mehrere steuerrechtliche Maßnahmen. Besonders hervorheben möchte ich hier die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen als Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Gebäudesektor ist für 14 % bzw. 120 Mio. Tonnen der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Das gestiegene öffentliche Interesse am Umweltschutz ermöglicht nun endlich Lösungen, die die Union seit Jahren fordert. Sie erhöhen im Gebäudesektor den Anreiz, in klimafreundliche Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel den Austausch der Heizungsanlage und die Wärmedämmung, zu investieren.

Wir fördern diejenigen, die an ihrem selbstgenutztem Wohneigentum Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vornehmen wollen. Für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren können ab 2020 Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, egal ob Einzelmaßnahme oder groß angelegte Gebäudesanierung, 20 Prozent bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Die Bescheinigung zur Energieeffizienz überlassen wir dabei bürokratiearm den ausführenden Fachunternehmen. Wer einen Energieberater nutzen möchte, bekommt auch diesen gefördert.
Ich halte diese zusätzliche Förderungsmaßnahme vor allem deshalb für sinnvoll, weil sie nicht nur dem Klimaschutz dient, sondern Hausbesitzern dabei hilft, die nicht gerade geringen Kosten für die energetische Sanierung ihres selbstgenutztes Wohneigentum zu stemmen, Energiekosten zu sparen und den Gebäudewert zu erhalten."

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