Berlin/Bergstraße, 24.11.21 – In der Debatte zu der Frage einer Impfpflicht gegen das Coronavirus nimmt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) wie folgt Stellung:

„Aus dem christlichen Menschenbild ergeben sich drei Grundprinzipien: Zum einen die Freiheit des Einzelnen in Verantwortung. Zum anderen die Solidarität jedes Einzelnen mit schwächeren Gliedern unserer Gemeinschaft. Wobei Solidarität hier keine Einbahnstraße ist. Wer Solidarität einfordert, muss auch Solidarität leben. Das dritte Grundprinzip ist die Subsidiarität: Aufgaben sollten immer von der untersten Ebene einer Hierarchie gelöst werden, am besten vom Einzelnen selbst oder in kleinen Gruppen. Falls dies unmöglich oder nicht sinnvoll ist, sollten die nächsthöhere Ebene beziehungsweise der Staat eingreifen, um bei der Bewältigung der Aufgabe zu helfen.

Bisher habe ich bei meiner Positionierung im Wesentlichen das erste Prinzip, also die Freiheit in Verantwortung, berücksichtigt. Dies in der Hoffnung, dass wir freiwillig eine hinreichende Impfquote erreichen, um die Pandemie zu besiegen. In den vergangenen drei Monaten war genügend Impfstoff verfügbar, sodass jeder seine Entscheidung zur Impfung auch umsetzen konnte.

Aktuell muss ich feststellen, dass die Impfquote weiterhin zu niedrig ist, um die Pandemie zu besiegen. Deshalb müssen nun auch die beiden weiteren Prinzipien stärkere Berücksichtigung finden.

Unser Gesundheitssystem schützt solidarisch alle, die einer medizinisch notwendigen Behandlung bedürfen. Wir kommen jedoch derzeit immer näher an die Grenze der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems. Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, wie solidarisch Menschen sind, die sich aus freier Entscheidung nicht gegen COVID-19 impfen lassen.

Sind diese solidarisch mit Kindern, für die es noch keinen Impfstoff gibt?
Sind diese solidarisch mit Risikogruppen in unserer Gesellschaft?
Sind diese solidarisch mit Menschen, die eine medizinische Versorgung deshalb nicht oder nur zeitverzögert erhalten, weil das System überlastet ist?

Daher sollte ein Impfschutz von all jenen verlangt werden, die berufsbedingten Umgang mit Risikogruppen oder Minderjährigen haben. Eine solche Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ist verfassungsrechtlich möglich. Sie ist geboten und verhältnismäßig. Aus dem Subsidiaritätsgedanken heraus ergibt sich im konkreten Fall, eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu treffen. Bevor eine entsprechende Regelung in Kraft tritt, sollten aber alle impffähigen Bürger, die bisher nicht als vollständig geimpft oder genesen gelten, zuvor noch die Chance bekommen, sich zeitnah gegen COVID-19 impfen zu lassen. Von einer Impfpflicht von vornherein ausgenommen wären diejenigen, für die kein zugelassener Impfstoff existiert oder die auf der Basis eines ärztlichen Attestes nicht gegen Corona geimpft werden können.

Unabhängig vom Thema Impfpflicht sollte beim Zugang zu Dienstleistungen und Einzelhandel mindestens die 2G-Regel verlangt werden – ausgenommen die Grundversorgung, wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.“

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