Hebammen leisten einen wichtigen Dienst an unserer Gesellschaft. Gerade im ländlichen Raum sind wir darauf angewiesen, dass sich wieder mehr junge Menschen für den Hebammenberuf begeistern. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Hebammenausbildung in Deutschland in ein Studium umgewandelt wird. Ab Januar 2020 werden angehende Hebammen von einem dualen Studiengang mit hohem Praxisanteil profitieren. Zudem erhalten sie während des gesamten Studiums eine Vergütung. Mithilfe der zusätzlichen wissenschaftlichen Ausbildung wollen wir Hebammen bestmöglich auf die große Verantwortung in ihrem Berufsalltag vorbereiten.

„Mit diesem Gesetz bringen wir nicht nur eine angemessene Wertschätzung für die Arbeit der Hebammen zum Ausdruck, sondern erkennen auch die speziell in der Geburtshilfe gestiegenen Berufsanforderungen an. Mit der Akademisierung wollen wir Attraktivität des wichtigen Hebammenberufes insbesondere für junge Menschen steigern“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber.

Deutschland setzt mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie zur europaweiten Anerkennung von Berufsqualifikationen um. Die Richtlinie sieht eine automatische Anerkennung des Hebammenberufes zwischen den europäischen Mitgliedstaaten künftig nur noch dann vor, wenn die Zugangsvoraussetzungen zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung angehoben werden. Die Gesetzesänderung begrüßt der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber insbesondere mit Blick auf den Hebammenmangel im ländlichen Raum ausdrücklich.

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